Wie komme ich über das Jobcenter zu einer neuen Waschmaschine? ALG-II-Empfänger (Hartz-IV) können die Kostenübernahme für eine Waschmaschine beim Jobcenter beantragen. Dazu erhalten Sie von Ihrem Sachbearbeiter ein Formular, das Sie ausgefüllt einreichen.
Antrag für ein Darlehen für eine Waschmaschine vom Jobcenter – Download Vorlage
Wie hoch ist die Kostenerstattung des Jobcenters für die Waschmaschine?
Das Jobcenter übernimmt die Anschaffungskosten. Darüber hinaus werden monatliche Verbrauchsausgaben für den Betrieb der Waschmaschine berücksichtigt. Diese liegen bei 1,60 Euro monatlich.
In welchen Fällen zahlt das Jobcenter für die Waschmaschine?
Wenn das Jobcenter die Kosten für die Erstausstattung der Wohnung übernimmt, gehört die Waschmaschine dazu. Ferner übernimmt das Jobcenter die Kosten nach einer Trennung oder nach dem Verbüßen einer mehr als 6-monatigen Haftstrafe oder nach einem Wohnungsbrand, sofern der Hausrat nicht über eine Versicherung abgesichert war. Die Kosten für den Ersatz einer defekten Waschmaschine zahlt das Jobcenter nicht. Diese sogenannte Ersatzbeschaffung muss vom Arbeitslosengeld II angespart werden.
Allerdings können Sie ein zinsloses Darlehen für die Ersatzbeschaffung einer Waschmaschine erhalten. Dazu reichen Sie einen formlosen Antrag ein. Sofern das Jobcenter diesen bewilligt, werden in der Regel 10% von Ihren ALG-II-Bezügen einbehalten, bis das Darlehen zurückbezahlt ist.
Neben der Waschmaschine gehören auch ein E-Herd und ein Kühlschrank zur Erstausstattung einer Wohnung. Das Jobcenter kann sich zunächst vor Ort ein Bild machen, bevor die Kostenübernahme für die Erstausstattung bewilligt wird.