Kostenübernahme für Mietkaution: Wie alle Mieter müssen auch Hartz-IV-Empfänger bei einem Wohnungswechsel eine Kaution für die neue Wohnung hinterlegen. Sie können die Kostenübernahme der Mietkaution bei Ihrem Jobcenter beantragen.
Formloser Antrag Mietkaution Jobcenter – Download Vordruck
Der Antrag kann formlos eingereicht werden und wird gegebenenfalls von Ihrem Sachbearbeiter bewilligt. Sie können den Antrag online ausfüllen, entweder füllen Sie das Word-Dokument am Computer aus oder Sie laden den Antrag als PDF herunter, das Sie ausdrucken und ausfüllen. Den unterzeichneten Antrag können Sie persönlich beim Jobcenter abgeben oder per Post verschicken.
Wie beantrage ich die Übernahme der Mietkaution?
Den Antrag auf Kostenübernahme für eine Mietkaution können Sie direkt beim Jobcenter stellen. Sie können den Antrag formlos einreichen. Ihr Sachbearbeiter muss die Kostenübernahme genehmigen.
Wie beantrage ich ein Darlehen für eine Mietkaution?
Als ALG-II-Empfänger (Hartz IV) können Sie beim Jobcenter ein Darlehen für eine Mietkaution beantragen. Dazu können Sie einen formlosen Antrag stellen. Der Antrag muss vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrags eingereicht und genehmigt werden. Nach § 22 Abs. 6 Sozialbuch (II) wird eine Mietkaution grundsätzlich nur als zinsloses Darlehen gewährt!
Diese Angaben müssen in Ihrem Darlehensantrag für eine Mietkaution enthalten sein:
- der Betrag der Mietkaution
- der Termin des Mietbeginns