Antrag Schwerbehinderung Berlin

Menschen mit Schwerbehinderung haben in Deutschland eine Reihe von gesetzlichen Ansprüchen und Vergünstigungen zur Verbesserung ihrer Lebensqualität.

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Teil dieser Rechte ist auch die Möglichkeit der Beantragung einer Schwerbehinderung. Die wichtigsten Informationen und Hinweise zum Thema „Antrag auf Schwerbehinderung Berlin“ möchten wir Ihnen in diesem Artikel geben.

Was ist ein Schwerbehindertenantrag? Bei einem Antrag auf Schwerbehinderung handelt es sich um einen förmlichen Antrag, der von Menschen mit Behinderung bei den zuständigen Behörden gestellt werden kann. Ziel des Antrags ist es, die Schwerbehinderung amtlich anerkennen zu lassen. Damit verbunden sind bestimmte gesetzliche Rechte und Vergünstigungen. Dazu gehören zum Beispiel

die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Steuererleichterungen

Erleichterungen, um zu arbeiten und zu leben

Erhöhter Urlaubsanspruch

Unterstützung durch Integrationshelfer.

Wer hat Anspruch auf einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung?Einen Antrag auf Schwerbehinderung können Menschen stellen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind. Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung eingeschränkt sind, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, können einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Erfüllung bestimmter Kriterien. Diese werden im so genannten „Grad der Behinderung“ (GdB) festgelegt und reichen von 20 bis 100 Prozent. Der GdB wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt.

Wie wird die Schwerbehinderung in Berlin beantragt? In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) für die Beantragung der Schwerbehinderung zuständig. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich beim LaGeSo gestellt werden. Die Vordrucke für den Antrag können online auf der Homepage des LaGeSo heruntergeladen werden. Dort finden sich auch Hinweise zum Ausfüllen des Antrags.

Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?

Dem Antrag auf Schwerbehinderung sind folgende Unterlagen beizufügen: 1.ärztliche Unterlagen, aus denen die Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hervorgehen. 2.ggf. eine Stellungnahme des behandelnden Arztes oder Therapeuten. 3.bei bereits vorhandenen Hilfsmitteln wie z.B. Rollstuhl oder Hörgerät eine Kopie der Verordnung und der Rechnung.

Es wird empfohlen, alle Unterlagen vor dem Einreichen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

Wie lange dauert die Antragsbearbeitung? In Berlin kann die Bearbeitungsdauer des Schwerbehindertenantrags variieren. In der Regel ist jedoch mit einer Bearbeitungszeit von wenigen Wochen bis zur Prüfung des Antrages und Erteilung des Bescheides zu rechnen. Komplexe Fälle können auch mehrere Monate dauern, um bearbeitet zu werden.

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