Form und Inhalt des Mietvertrags: Ein Mietvertrag reguliert die gegenseitigen Pflichten der Vertragsparteien. Durch den Vertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter den Gebrauch der Wohnung zu überlassen. Andererseits ist der Mieter verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Miete an den Vermieter zu zahlen und das Nutzungsrecht nur im vertraglich vereinbarten Umfang auszuüben.
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Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages ist eine Einigung über das zu vermietende Objekt, die Mietdauer, den Mietpreis und die Bestimmung des Verwendungszwecks des Mietobjekts.
Folgendes sollte der Vertrag mindestens enthalten:
- Alle Vertragsparteien
- Eine exakte Beschreibung der zu vermietenden Räumlichkeiten, mit Angabe der Anzahl der Etagen und der Lage der Wohnung.
- Die vereinbarte Miete
- Mietbeginn
- Im Falle eines schriftlichen Mietvertrages muss dieser von allen Vertragsparteien unterschrieben werden.
Mietverträge sind in der Regel mündlich, schriftlich oder notariell beurkundet. In bestimmten Fällen wird ein Mietvertrag mit all seinen Pflichten und Rechten stillschweigend abgeschlossen, wenn der Mieter die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten bezieht. Ein Mietvertrag gilt als schriftlich abgeschlossen, wenn die handschriftlichen Unterschriften aller Vertragsparteien auf dem Dokument festgehalten sind.
Ein Mietvertrag kann befristet oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.
Befristete Mietverträge über Wohnungen von mehr als einem Jahr müssen jedoch ausdrücklich schriftlich abgeschlossen werden. Gemäß § 550 BGB gelten Mietverträge, die für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr abgeschlossen wurden, als unbefristet.
Generell ist ein befristeter Mietvertrag nur dann gültig, wenn er den gesetzlichen Anforderungen des § 575 Abs. 1 BGB entspricht.
Die Gründe für die Befristung müssen bei Vertragsabschluss deutlich angegeben werden und dürfen später nicht getauscht werden. Die Dauer des befristeten Mietverhältnisses kann frei gewählt werden. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt es bei einem unbefristeten Mietvertrag.