Berliner Testament ohne Schlusserben Muster

Das Berliner Testament ist eine verbreitete Form des gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, bei dem der überlebende Ehegatte zunächst alleiniger Erbe ist und die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod des zweiten Ehegatten erben.

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Das Berliner Testament ohne Schlusserben ist eine Variante des Berliner Testaments. Beim Berliner Testament ohne Schlusserben wird nicht festgelegt, wer erbt, wenn keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind und beide Ehegatten verstorben sind.

Da dann das gesetzliche Erbrecht greift und die Erben nach dem Verwandtschaftsgrad bestimmt werden, kann dies zu einer unklaren und unsicheren Rechtslage führen. Bei einem Berliner Testament ohne Schlusserben werden in der Regel die nächsten Verwandten der Ehegatten als Erben eingesetzt.

Dies können zum Beispiel die Geschwister, die Eltern oder auch entferntere Verwandte sein. Dies birgt jedoch die Gefahr von Streitigkeiten und Auseinandersetzungen unter den Erben, insbesondere wenn es sich um größere Vermögenswerte handelt.

Zur Vermeidung solcher Streitigkeiten ist auch bei einem Berliner Testament ohne Schlusserben eine klare Regelung für den Fall des Todes beider Ehegatten ratsam. Die Einsetzung einer gemeinnützigen Organisation oder eines bestimmten Zwecks als Erbe ist eine Möglichkeit.

Eine andere Möglichkeit ist die Errichtung eines Nachtragstestamentes, in dem der Verzicht auf einen Schlusserben rückgängig gemacht und an seiner Stelle eine bestimmte Person oder Organisation als Erbe eingesetzt wird.

Wichtig ist jedoch, dass ein solches Nachtragstestament zu seiner Wirksamkeit in der Regel der notariellen Beurkundung bedarf. Hierfür können Anwalts- oder Notarkosten anfallen.

Fazit: Ein Berliner Testament ohne Schlusserbenregelung hat unter Umständen eine unsichere Rechtslage und Streit unter den Erben zur Folge. Es empfiehlt sich daher, auch in diesem Fall eine klare Regelung für den Fall des Ablebens beider Ehegatten zu treffen.

Dabei kann eine gemeinnützige Organisation oder ein bestimmter Zweck als Erbe eingesetzt werden oder ein Nachtragstestament aufgesetzt werden, um eine bestimmte Person oder Organisation zu beerben.

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