Formloser Antrag Nachteilsausgleich Lrs Sachsen

Der Antrag auf Nachteilsausgleich für lernbehinderte Schülerinnen und Schüler in Sachsen ist ein formelles Verfahren, mit dem lernbehinderte Schülerinnen und Schüler mit einer Lernbeeinträchtigung (LRS) finanzielle Unterstützung für ihre Ausbildung beantragen können.

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Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, Schülerinnen und Schülern mit LRS durch zusätzliche Hilfen und Ressourcen gleiche Chancen auf einen erfolgreichen Schulabschluss zu ermöglichen. Dies kann zum Beispiel in Form von Nachhilfeunterricht, Lernsoftware oder speziellen Schulmaterialien geschehen.

Anträge auf Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit LRS in Sachsen sind schriftlich an das zuständige Schulamt zu richten. Der Antrag muss grundsätzlich alle relevanten Informationen enthalten, wie z.B. Angaben zur Person, Diagnose und Art der Lernschwierigkeit, Angaben zur aktuellen Schulform und zur bisherigen Schullaufbahn. Darüber hinaus sind Unterlagen beizufügen, aus denen hervorgeht, dass die Lernbehinderung diagnostiziert wurde und dass ein Nachteilsausgleich vorliegt.

Nach Eingang des Antrages ist das Schulamt für die Prüfung des Antrages und die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung des Nachteilsausgleichs zuständig. Außerdem wird ein persönliches Gespräch mit dem Schüler oder seinen Eltern geführt, um weitere Informationen einzuholen und eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.

Wichtig zu wissen: Der Nachteilsausgleich wird in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt und muss regelmäßig überprüft werden. Der Schüler bzw. seine Eltern müssen daher darauf achten, rechtzeitig einen neuen Antrag zu stellen, wenn der Nachteilsausgleich ausläuft.

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