Formloser Antrag Prüfungsausschuss

Die Studierenden müssen sich im Laufe ihres Studiums mit einer ganzen Reihe von verschiedenen Fragen auseinandersetzen.

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Eine davon ist der Prüfungsausschuss. Hier können Studierende verschiedene Anträge stellen. Diese betreffen zum Beispiel die Anmeldung zu Prüfungen, die Anerkennung von Studienleistungen oder auch die Einsicht in Prüfungsunterlagen. Doch wie geht man dabei vor und welche Formulare muss man ausfüllen?

Grundsätzlich ist es möglich, Anträge an den Prüfungsausschuss formlos zu stellen. Das bedeutet, dass Sie kein bestimmtes Antragsformular ausfüllen müssen, sondern einen Brief oder eine E-Mail schreiben können. Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten, damit der Antrag korrekt und vollständig ist.

Anschrift und Betreff: Zu Beginn sollten die Anschrift des Prüfungsausschusses und der Betreff angegeben werden. Letzterer sollte so präzise wie möglich formuliert sein, damit der Prüfungsausschuss sofort erkennt, worum es in dem Antrag geht. Ein Beispiel für einen Betreff könnte sein: „Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen“.

Anrede und Einleitung: Als nächstes sollten Sie eine höfliche Anrede wählen, z. B. „Sehr geehrte Mitglieder des Prüfungsausschusses“. In der Einleitung können Sie kurz den Grund für Ihren Antrag erläutern. Beispielsweise könnte man schreiben: „Ich studiere derzeit im vierten Semester im Bachelorstudiengang XYZ und möchte mir Leistungen aus meinem vorherigen Studium anrechnen lassen“.

Hauptteil: Alle wichtigen Informationen und Dokumente, die für den Prüfungsausschuss relevant sind, sollten im Hauptteil des Antrags aufgeführt werden.

Dies kann z.B. eine Auflistung der Leistungen sein, die anerkannt werden sollen, oder eine Bestätigung über die im bisherigen Studium erbrachten Leistungen. Wichtig ist, dass Sie hier möglichst genau sind und auch auf Besonderheiten oder Sonderfälle hinweisen.

Schlussformel und Grußwort: Um die Bewerbung abzuschließen, kann man eine höfliche Schlussformel wählen, z.B. „Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Unterstützung und verbleibe mit freundlichen Grüßen“. Danach folgt die Grußformel mit Namen und Unterschrift.

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