Führerschein Jobcenter Antrag Muster: Zahlt das Jobcenter den Führerschein? Ein Autoführerschein kann gut und gerne mal bis zu 2.200 Euro kosten. Die Kosten starten zumindest bereits bei 1.500 Euro. Für Hartz-IV-Empfänger ist das kaum zu bezahlen. Zwar gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Jobcenter Ihnen den Schein bezahlt, möglich ist es aber. Und zwar dann, wenn Sie ein konkretes Jobangebot haben, das sie nur mit Führerschein wahrnehmen können – die Arbeitslosigkeit dank des Führerscheins also beendet würde.
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Was in den Antrag für den Führerschein reingehört
Im Antrag auf die Kostenübernahme muss also der Zusammenhang zur Arbeitssuche hergestellt werden. Begründen Sie eindeutig, weshalb der Führerschein Ihre Arbeitslosigkeit beenden würde. Zudem müssen Sie den Weiterbildungszweck betonen, gemäß den Leistungen der Eingliederung und den verbesserten Chancen auf dem Arbeitsmarkt hingewiesen werden. Zudem müssen die anfallenden Kosten für den Führerschein aufgelistet werden. Sie müssen zudem zeigen – und mit Nachweisen unterstützen –, dass Sie selbst über keine finanziellen Mittel verfügen, um den Führerschein selbst zu zahlen. Falls Sie bereits darüber verfügen, sollte dann noch die Zusage für den Job, für den der Führerschein benötigt wird, angefügt werden.
Gibt es beim Jobcenter für den Antrag ein Standardformular?
Ein standardisiertes Verfahren sieht der Gesetzgeber für die Beantragung eines Führerscheins leider nicht vor. Sollte die Übernahme für Sie in Frage kommen, sollten Sie zunächst einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren und den weiteren Fahrplan gemeinsam besprechen.