Garagenmiete erhöhen Muster PDF – Mieterhöhung Garage Vorlage Download

Garagenmiete erhöhen muster

Garagenmiete – Informationen zur rechtlichen Einordnung: Oftmals wird dem Mieter zur Wohnung eine Garage oder ein Stellplatz angeboten. Allerdings wird die Vermietung einer Garage nicht einem Wohnraummietverhältnis gleichgesetzt. Es handelt sich nach § 578 BGB um ein Mietverhältnis, das unter die Vermietung sonstiger Räume fällt, die nicht als Wohnräume klassifiziert sind.

Garagenmiete erhöhen Vorlage – PDF und Word Vordruck

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Erhöhung der Garagenmiete bei Zugehörigkeit zu einer Wohnung

Auch für die Erhöhung der Garagenmiete gelten die gleichen Regelungen wie bei der Erhöhung der Wohnungsmiete gemäß BGB §558 und folgende.

Ist die Nutzung der Garage im Wohnungsmietvertrag enthalten, kann sie selbst dann nicht unabhängig von der Wohnungsmiete erhöht werden, wenn eine eigene Garagenmiete im Vertrag ausgewiesen ist. Die Garagenmiete bildet demnach nur einen Teil der Monatsnettomiete, die als Ganzes die Grundlage für eine Mieterhöhung darstellt. Im Mietspiegel oder in Bezug auf die Einordnung zu Vergleichsmieten wird in diesen Fällen die Garage als wohnwertsteigender Aspekt berücksichtigt.

Rechtlich wird in diesen Fällen von einem einheitlichen Wohnraummietverhältnis ausgegangen, d.h. wenn eine wirtschaftliche Einheit von mehreren Mietgegenständen gebildet wird, ist davon auszugehen, dass beide Parteien das einheitliche Mietverhältnis gewollt haben.

Mietet der Wohnungsmieter zeitlich versetzt zum bestehenden Mietvertrag eine Garage hinzu, wird der ursprüngliche Wohnungsmietvertrag um die Garage als wirtschaftliche Einheit erweitert.

Mieterhöhung und Kündigung von Garagen, die nicht an eine Wohneinheit gekoppelt sind

Wird tatsächlich nur eine Garage an einen Mieter vermietet oder ist der Mietvertrag für die Garage in rechtlich zulässiger Weise von dem Wohnungsmietvertrag entkoppelt, können Mieterhöhungen und Kündigungen einfach durchgesetzt werden. Im Garagenmietvertrag sollte bereits eine entsprechende Regelung zur Mieterhöhung getroffen sein.

Änderungskündigung Garage

Ist im Mietvertrag keine entsprechende Regelung enthalten, kann der Vermieter dem Mieter die Garage kündigen und ihm in Form der sogenannten Änderungskündigung gleichzeitig anbieten, die Garage unter Abschluss eines neuen Vertrags mit höherem Mietzins weiter anzumieten. Gemäß BGB § 580a Abs. 1.3 gilt auch für Garagen eine 3-monatige Kündigungsfrist. Die Kündigung der Garage muss dem Vermieter oder Mieter spätestens am 3. Werktags eines Monats zugehen, damit das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats beendet wird.