Wenn Sie ein Familienmitglied verlieren, werden Sie früher oder später damit konfrontiert, dass dessen Vertrag gekündigt werden muss. Hier erfahren Sie, wie Sie den Telefonvertrag im Todesfall beenden und welche Möglichkeiten Sie als Erbe haben. Kündigung Telefonanschluss Todesfall Vorlage herunterladen.
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Bin ich bei einem Todesfall noch an die Vertragslaufzeit gebunden? Nein! Im Sterbefall besteht ein Sonderkündigungsrecht – Sie können also den Vertrag eines verstorbenen Angehörigen jederzeit kündigen. Im Normalfall gilt jedoch auch hier die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Die Telefongesellschaft berechnet Ihnen die Vertragsgebühr für diesen Zeitraum.
Was benötige ich, um den Telefonvertrag eines verstorbenen Angehörigen zu kündigen?
Zum einen benötigen Sie die Vertragsdaten und die Kundennummer. Sie benötigen außerdem eine Sterbeurkunde und einen Erbschein. Kündigen Sie bei der Telekom, Unitymedia, Vodafon, O2 oder 1&1.
Letzteres beweist, dass Sie befugt sind, die Angelegenheiten des Verstorbenen zu regeln. Außerdem benötigen Sie eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamts. Die Kündigung und alle erforderlichen Unterlagen können Sie über das Kontaktformular des Telefonanbieters als Anhang hochladen.
Entstehen zusätzliche Kosten bei der Kündigung?
Ja, wenn Sie kündigen, müssen Sie die Vertragsgebühren bis zum Kündigungsdatum bezahlen. Wenn Sie die Kündigung und alle genannten Unterlagen bei der Telefongesellschaft eingereicht haben, erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung.