Das Arbeitsverhältnis endet nicht unbedingt mit Renteneintritt. Arbeitnehmer können bis zu drei Jahre vor Renteneintritt entscheiden, ob ihr Arbeitsvertrag mit dem Renteneintrittsalter endet. Dieses ist gesetzlich in § 41 Satz 2 SGB VI festgelegt.
Musterbrief Kündigung bei Renteneintritt Vorlage Download
Wann lange muss ich arbeiten, bis ich in Rente gehe?
Sie müssen so lange arbeiten, bis Sie Ihr Regelrentenalter erreicht haben. Ihr Beschäftigungsverhältnis endet zum Ende des Monats, in dem Sie das gesetzlich geregelte Alter für die für Ihren Jahrgang gültige Regelaltersrente erreicht haben (in der Regel das 67. Lebensjahr).
Kündigung wegen Rente Muster – im Alter von 63?
Beschäftigte können seit 01.07.2014 abschlagsfrei in Rente gehen, wenn Sie mit 63 Jahren 45 Versicherungsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Es besteht aber keine Verpflichtung, diese Möglichkeit zu nutzen. Auch kann dem Arbeitnehmer nicht einfach gekündigt werden, obwohl er Anspruch auf die vorzeitige Rente hat.
Muss ich meinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, dass ich beabsichtige, in Rente zu gehen?
Es gibt keine Verpflichtung dazu, Ihren Arbeitgeber über Ihren Entschluss in Kenntnis zu setzen. Wenn Sie Ihren Rentenantrag ausfüllen und damit die Hochrechnung beantragen, wird der Arbeitgeber gebeten, die elektronische Verdienstbescheinigung an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu übermitteln. Den Antrag auf Altersrente sollten Sie auf Empfehlung der DRV etwa drei Monate vor dem Datum stellen, an dem Sie in Rente gehen wollen. Damit haben Krankenkassen und Arbeitgeber genügend Zeit, um die erforderlichen Dokumente an die DRV zu senden.
Kann ich zugleich Rente erhalten und weiterarbeiten?
Ja, seit 01.01.2017 hat der Gesetzgeber eine neue Regelung getroffen. Wenn Sie Regelaltersrente beziehen und trotzdem weiter beruflich tätig sind, erhöht sich Ihr Rentenanspruch. Dazu müssen Sie allerdings weiterhin Rentenbeiträge bezahlen. Der Vorteil ist, dass Sie Ihre Rente deutlich – um bis zu neun Prozent im Jahr – erhöhen können.
Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer nicht automatisch entlassen wird, wenn er eine Rente beantragt. Ob man weiterarbeiten möchte oder nicht, ist vielmehr eine persönliche Entscheidung. In bestimmten Fällen kann es jedoch sinnvoll oder notwendig sein, den Arbeitsvertrag zu kündigen, wenn man eine Rente beantragt. Beispielsweise wenn man das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und sich pensionieren lassen möchte.
Auch die Auswirkungen auf die Rente sollten bedacht werden. Denn je nach Alter und Beitragszeiten kann die Höhe der Rente unterschiedlich ausfallen. Um die genaue Höhe der Rente zu erfahren, sollte man sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden und einen Rentenantrag stellen. Dabei sollten alle relevanten Unterlagen, wie zum Beispiel der Arbeitsvertrag und Nachweise über die geleisteten Beiträge vorgelegt werden.
Auch auf die Krankenversicherung kann sich eine Kündigung wegen Rente auswirken. Denn wer nicht mehr arbeitet, muss sich selbst krankenversichern. Hier kann es sinnvoll sein, sich von einem Experten beraten zu lassen, um die bestmögliche Krankenversicherung für den Ruhestand zu finden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es keine Pflicht ist, sich in den Ruhestand versetzen zu lassen, sondern eine persönliche Entscheidung. Wenn man sich jedoch dafür entscheidet, sollte man die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag beachten und sich über die Auswirkungen auf die Rente und die Krankenversicherung informieren. Eine frühzeitige Planung und Beratung kann helfen, den Übergang in den Ruhestand reibungslos zu gestalten.