Kündigungsschutzklage Schwangerschaft Muster
Die Schwangerschaft und die Zeit des Erziehungsurlaubs sind Zeiten im Leben einer Frau, in denen sie einen besonderen Schutz genießt. Das gilt auch am Arbeitsplatz. Grundsätzlich gilt, dass während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden darf. Dennoch kommt es in der Praxis häufig vor, insbesondere in kleineren Betrieben.
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Wird einer Frau während der Schwangerschaft oder der Elternzeit gekündigt, kann sie Kündigungsschutzklage erheben. Diese muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. In der Klage muss die Frau darlegen, dass sie schwanger ist oder sich in Elternzeit befindet und dass die Kündigung unzulässig ist.
Nur in besonderen Ausnahmefällen, z. B. wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet oder das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen ohnehin beendet werden müsste, ist eine Kündigung während der Schwangerschaft oder Elternzeit zulässig. In diesen Fällen muss jedoch sichergestellt sein, dass die Frau ihre Rechte, insbesondere das Recht auf Mutterschutz und Elternzeit, wahrnehmen kann.
Entscheidet das Arbeitsgericht, dass die Kündigung unzulässig ist, muss das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden. In bestimmten Fällen kann das Gericht auch eine Abfindung zusprechen.
Wichtig zu wissen: Eine Kündigung während der Schwangerschaft oder Elternzeit ist nicht nur rechtlich unzulässig, sondern auch moralisch verwerflich. Eine Frau sollte in dieser Zeit besonderen Schutz genießen und in der Lage sein, sich ohne Sorge um ihren Arbeitsplatz der Geburt ihres Kindes und der Betreuung ihrer Familie widmen zu können.