Die Abfallentsorgung in Mehrfamilienhäusern ist oft ein Streitpunkt zwischen den einzelnen Mietparteien aber auch zwischen Vermietern und Mietern. Mieter trennt Müll nicht Abmahnung herunterladen.
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Für die gemeinsame Entsorgung von Abfällen in Mehrfamilienhäusern und Wohnungen gibt es verschiedene Gesetze und Vorschriften. Langfristig führt eine unsachgemäße Mülltrennung zu höheren Müllsammelkosten, was wiederum zu höheren Müllrechnungen führt. Gespräche zwischen Vermietern und Mietern sowie Aushänge im Gebäude können zur Klärung des Sachverhalts beitragen.
Was können Vermieter tun, wenn Mieter sich nicht an die Regeln der Abfallentsorgung halten?
Vermieter können Mieter, die sich wiederholt nicht daran halten, abmahnen und zusätzliche Gebühren für die Neusortierung des Mülls verlangen.
Ordnungsgemäße Mülltrennung ist aus Gründen des Umweltschutzes notwendig, aber auch aus Kostengründen. Wie Sie sehen, hat die Mülltrennung einen praktischen Zweck – am Ende landet eben nicht alles auf einen Haufen.
Wenn der Abfall nicht ordnungsgemäß getrennt wird und die Müllabfuhr das bemerkt, sind sie nicht verpflichtet, ihn mitzunehmen. Vielmehr hat der Mieter die Pflicht, den Abfall zunächst ordnungsgemäß zu trennen, damit die Tonnen wieder entleert werden können.
Darf der Vermieter in Mülltonnen schauen?
Ja, der Vermieter kann in die Tonne schauen, um sicherzustellen, dass der Abfall sortiert wird. Wenn es Hinweise darauf gibt, dass eine Partei den Abfall nicht ordnungsgemäß trennt, ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Sie dient als Warnhinweis, um die Mieter dazu zu bringen, ihren Abfall wie erforderlich zu trennen.
Hält sich der Mieter nach der Abmahnung weiterhin nicht an die Hausordnung und die Mülltrennung, kann der Vertrag des Mieters fristlos gekündigt werden. Dies ist bei wiederholten Verstößen zumutbar – in solchen Fällen ist der Vermieter im Recht.