Mieterhöhung ohne Begründung Muster PDF

Mieterhöhung ohne Begründung Muster

Jeder Vermieter einer freifinanzierten Wohnung kann die Miete des bestehenden Mietverhältnisses in einem gesetzlichem Rahmen erhöhen. Allerdings muss die Mieterhöhung dem Mieter schriftlich mitgeteilt und entsprechend begründet werden. Grundsätzlich muss sich der Vermieter bei Mieterhöhung an die gesetzlichen Regelungen halten, die im BGB § 558 aufgeführt sind.

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Sowohl beim Betrag der Mieterhöhung als auch beim Inhalt des Ankündigungsschreibens ist der Vermieter an bestimmte Regeln gebunden, damit die Mieterhöhung wirksam wird.

Wichtige Angaben im Mieterhöhungsschreiben

-Bei einer Mieterhöhung mit Bezug auf die ortsübliche Vergleichsmiete (siehe BGB § 558) ist darauf zu achten, dass auf eine Mieterhöhung eine 15-monatige Wartefrist folgen muss, bevor die Miete erneut erhöht werden darf.

-Frühestens 12 Monate nach Inkrafttreten der vorherigen Mieterhöhung darf die neue Mieterhöhung angekündigt werden.

-Zudem darf die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20% erhöht worden sein. Hierbei zählt nicht, ob die Miete der Vergleichsmiete entspricht oder noch darunter liegt.

-Die festgelegte Mieterhöhung von höchstens 20% in 3 Jahren wird als Kappungsgrenze bezeichnet. Sie verhindert, dass günstiger Wohnraum auf einen Schlag auf ortsübliche Vergleichsmieten angehoben werden kann. Vor dem Gesetz würde das einen besonderen Härtefall darstellen.

Mieterhöhungen, die auf gestiegene Nebenkosten oder Modernisierungsmaßnahmen zurückzuführen sind, sind gemäß § 559 und §560 von der Regel ausgeschlossen.

-In der Mieterhöhungsankündigung muss eine nachvollziehbare Begründung für die Erhöhung der Miete angegeben sein. Dabei kann der Vermieter beispielsweise Bezug auf den aktuellen Mietspiegel nehmen oder er führt 3 Vergleichswohnungen an. Im Schreiben muss sowohl die aktuelle als auch die neue Miete aufgeführt sein. Alternativ kann die Differenz zwischen der vorherigen und neuen Miete angegeben werden.

-Der Vermieter muss die Mieterhöhung eigenständig ankündigen. Sollte eine Hausverwaltung oder ein anderer Bevollmächtigter das Schreiben unterzeichnet haben, wird die Mieterhöhung nur wirksam, wenn dem Mieterhöhungsankündigungsschreiben eine Vollmacht beigefügt ist.

Welche Fristen gelten im Fall einer Mieterhöhung?

Der Mieter muss das Mieterhöhungsschreiben spätestens 2 Monate vor Inkrafttreten der Mieterhöhung erhalten. Er hat dann die Möglichkeit innerhalb einer Frist bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zustellung der Mieterhöhungsankündigung, dieser entweder zuzustimmen oder auch abzulehnen, sofern er einen Härtefall geltend machen kann. Zudem steht dem Mieter bei Erhalt einer Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu, siehe BGB § 561.