Mietvertrag Gewerbe Muster kostenlos Word PDF

Mietvertrag Gewerbe Muster kostenlos Word

Mietverträge kommen in unendlich vielen Bereichen zum Einsatz. Sie können fast alles mieten – Wohnungen, Garagen, Autos, Boote, Werkzeuge, etc. Dies gilt natürlich auch für Räumlichkeiten und Gebäude, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Ein gewerblicher Mietvertrag regelt alles, was für Mietverhältnis wichtig ist.

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Wenn ein Interessent eine Büro- oder Einzelhandelsfläche anmieten möchte, sind neben dem Mietpreis oft auch die Mietbedingungen ausschlaggebend dafür, ob ein Mietvertrag zustande kommt oder nicht. Aber warum ist dies der Fall? Hat der Vermieter nicht die gleichen gesetzlichen Pflichten wie bei einem Wohnraummietverhältnis? Nein, hat er nicht.

Grundsätzlich gelten die mietrechtlichen Bestimmungen des BGB auch für gewerbliche Mietverträge. Da es kein eigenes Gesetz für gewerbliche Mietverträge gibt, sind alle Bestimmungen in den allgemeinen Bestimmungen des BGB enthalten.

Kein Räumungsschutz bei Gewerbemietverträgen

Wichtig sind in diesem Zusammenhang die §§ 535 bis 580a des BGB. Die hier getroffenen Regelungen beziehen sich hauptsächlich auf das Wohnraummietrecht und sollen die in einer Wohnung lebenden Mieter vor Willkür des Vermieters schützen. Dies gilt nicht unbedingt für gewerbliche Mieter. Wenn Ihr Mietverhältnis zum Beispiel gekündigt wird, können Sie keinen Räumungsschutz beanspruchen. Bei Mietverträgen für gewerblich genutzte Räume kann die Höhe der Miete zudem frei bestimmt werden. Mit anderen Worten: Mietpreisregelungen und Mietobergrenzen werden nur im Wohnraummietrecht durchgesetzt und gelten hier nicht.

Kündigungsfristen im Gewerbemietrecht

Durch die gegebene Vertragsfreiheit können Sie die Laufzeit Ihres Gewerbemietvertrages frei wählen. Sie können einen Vertrag mit fester Laufzeit oder einen Vertrag mit unbestimmter Laufzeit abschließen. Befristete Verträge laufen automatisch aus und sind in der Regel nicht ordentlich kündbar. Bei einem unbefristeten Mietvertrag müssen Sie natürlich die gesetzliche Kündigungsfrist für gewerbliche Mietverträge einhalten.

Die Kündigungsfrist für gewerbliche Mietverträge beläuft sich auf sechs Monate. Es zählt das Datum des Eingangs der Kündigung. Geschieht dies außerhalb der gesetzlichen Frist, ist die Kündigung in der Regel unwirksam und muss erneut ausgesprochen werden.

Wenn ein Mieter zum Beispiel bis zum 3. Juni kündigt, wird die Kündigung zum 30. Dezember wirksam. Für gewerbliche Mietverhältnisse gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz wie es bei Wohnraummietverhältnisse der Fall ist.

Eine Sonderkündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, z.B. bei Vertragsbruch oder unsicherem, nicht vertragsgemäßem Gebrauch der Mietsache.