Musterbrief Mietminderung Trocknungsgeräte – PDF Vorlage Word Muster

Mieter, die nach einem Wasserschaden über Wochen Trocknungsgeräte in ihrer Wohnung tolerieren müssen, können ihre Miete um 100 Prozent mindern. Denn eine Wohnungsnutzung ist unter diesen Umständen unzumutbar, so das Amtsgericht Schöneberg, siehe Gerichtsurteil 109 C 256/07.

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Wenn der Mieter den Mangel / Schaden angezeigt hat und der Vermieter nichts unternimmt, um den Mangel oder Schaden zu beseitigen, hat der Mieter das Recht auf Mietminderung. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Zumutbarkeit des Schadens und kann von wenigen Prozent bis zu 100 Prozent reichen, wenn die Wohnungsnutzung unzumutbar ist.

Ist ein Musterbrief zur Mietminderung Trocknungsgeräte durchsetzbar?

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Grundsätzlich kann der Mieter eine Mietminderung durchsetzen, wenn ein Mangel an der Mietsache besteht, sodass das Haus oder die Wohnung nicht gemäß Vertrag genutzt werden können, siehe § 536 BGB.

Wer muss den Stromverbrauch der Trocknungsgeräte bezahlen?

Derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist, der dazu führt, dass Trocknungsgeräte aufgestellt werden müssen, muss auch deren Stromkosten tragen. Sofern der Schaden von einer Versicherung abgedeckt ist, werden die Stromkosten in aller Regel von der Versicherung übernommen.

Was kommt auf mich zu, wenn Trocknungsgeräte aufgestellt werden müssen?

Über die erforderlichen Maßnahmen zur Trocknung entscheidet das Fachunternehmen. Egal ob es sich um eine Oberflächentrocknung, eine Schachttrocknung oder eine Dämmschichttrocknung handelt, der Einsatz der Geräte ist mit einer großen Lärmbelastung verbunden. In der Regel müssen die Geräte über einen längeren Zeitraum ihre Arbeit verrichten. Man kann von mindestens 3 Wochen ausgehen, in denen jedes Gerät etwa so laut ist wie ein eingeschalteter Föhn. Der Geräuschpegel eines Gerätes liegt zwischen 64 und 70 Dezibel.