Reisemängel Musterbrief kostenlos – Muster Vorlage pdf word

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und während Ihrer Reise Probleme auftreten, können Sie sich an den Veranstalter wenden. Wenn das Problem während Ihres Urlaubs nicht gelöst wird, können Sie bei Ihrer Rückkehr eine teilweise Rückerstattung Ihrer Urlaubskosten beantragen.

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Melden Sie eventuelle Mängel an Ort und Stelle und bitten Sie um deren Behebung. Machen Sie Fotos, um das Problem zu dokumentieren. Besorgen Sie sich die Adressen von Zeugen. Wenn der Reiseleiter das Problem nicht an Ort und Stelle löst, bitten Sie das Reisebüro, Ihnen das Geld bei Ihrer Rückkehr zu erstatten. Um Ihr Reisebüro anzuschreiben, verwenden Sie bitte unseren kostenlosen Musterbrief für Reisefehler.

 

Wie sieht ein typischer Reisefehler aus?

In der Regel wird die Reiseroute zwischen Ihnen und dem Reisebüro vereinbart. Ein Reisefehler kann vorliegen, wenn die vom Reisevermittler dem Kunden versprochenen Leistungen erheblich von dem tatsächlich angebotenen Preis abweichen.

Es ist wichtig, zwei Aspekte zu bewerten: erstens, was im Vertrag vor der Reise vereinbart wurde; zweitens, wie der Veranstalter die Reise in Broschüren und auf der Website vor Vertragsabschluss erklärt hat. Schließlich hängt es immer vom Einzelfall ab, ob ein Fahrfehler vorliegt oder nicht. So würde beispielsweise das Vorhandensein einiger Insekten in einem Hotelzimmer in einem tropischen Land nicht als Fahrlässigkeit bei der Reise angesehen, während es in einem Land mit einem milderen Klima als Fahrlässigkeit bei der Reise angesehen werden könnte. Listen wie die in der Frankfurter Tabelle geben Auskunft darüber, was als Reisemangel gilt.

Reisemängel Musterbrief – Typische Beispiele für Reisefehler

Das Hotel befindet sich nicht in der versprochenen Lage, z. B. in Strandnähe. Ein Flug ist erheblich verspätet (mehr als 4 Stunden). Der Raum ist klein, hat die falsche Ausstattung oder ist beschädigt.

Welche Verpflichtungen habe ich im Falle von Mängeln?

Der Erstattungsanspruch beruht auf der Tatsache, dass der Kunde eine formelle Beschwerde eingereicht hat. Der Kunde hat den Reisemangel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen (§ 651o BGB). Dem Reisebüro muss die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

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