Was sollte in einem Vertrag über die Schenkung von Eigentum enthalten sein? In einem Schenkungsvertrag legen die Vertragsparteien, d. h. der Spender und der Empfänger die Bedingungen für die Spende fest. Mit einem Schenkungsvertrag verpflichtet sich der Spender rechtsverbindlich, das Eigentum an den Begünstigten zu übertragen.
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Für die Übertragung von Eigentum im Rahmen einer Schenkung ist eine notarielle Schenkungsurkunde erforderlich. Sie muss von einem Notar beglaubigt werden. Im Vertrag werden der Gegenstand der Spende und alle damit verbundenen Gegenleistungen genannt. Die Schenkung eines Grundstücks ist abgeschlossen, wenn der Schenker als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
So melden Sie das Geschenk dem Finanzamt
Im Falle einer Lebendspende müssen sowohl der Spender als auch der Beschenkte die Schenkung erklären. Hierfür genügt ein formloses Schreiben an das Wohnsitzfinanzamt des Erblassers oder Schenkers (§ 35 ErbStG). Im Falle von Erbschaften und Schenkungen ermitteln die zuständigen Steuerbehörden den Marktwert, um die Steuer zu berechnen. Zu diesem Zweck wenden die Behörden das im Bewertungsgesetz (BewG) beschriebene „Massentypisierungsverfahren“ an.
Jeder schenkungssteuerpflichtige Erwerb muss dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten, nachdem der Erwerber davon Kenntnis erlangt hat, angezeigt werden. Im Falle einer Spende ist auch der Spender zu benachrichtigen. Wenn die Spende legal oder notariell beglaubigt ist, ist keine Mitteilung erforderlich.