Stromvertrag kündigen Vorlage Word – Umzug Muster kostenlos

Stromvertrag kündigen Vorlage

Kündigen Sie selbst und frühzeitig: Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln möchten, sollten Sie selbst kündigen und dieses nicht dem neuen Stromanbieter überlassen. Schließlich sind Sie am besten mit Ihren Vertragsdetails vertraut. Außerdem kann es vorkommen, dass der neue Anbieter Ihren Wechselwunsch ablehnt. Dann wird Ihr bestehender Vertrag nicht gekündigt und Sie verlieren Zeit.

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In der Vergangenheit wurden Kündigungen, die per Fax oder E-Mail übermittelt wurden, von einigen Stromanbietern ignoriert oder abgelehnt. Wollen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht beispielsweise aufgrund einer Preiserhöhung in Anspruch nehmen, muss die Kündigung von Ihnen selbst ausgehen. Der neue Stromanbieter darf nicht für Sie kündigen.

Ihre Kündigung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Denken Sie rechtzeitig vor Ablauf des Vertrags an die Kündigung, damit er sich nicht automatisch verlängert.

Wenn Sie frühzeitig, also etwa 4 Wochen vor der Frist kündigen, können Sie die Kündigung per Fax oder E-Mail übermitteln. Damit entstehen Ihnen so gut wie keine Kosten. Die Kündigung per Fax oder E-Mail beim Stromanbieter ist seit 1. Oktober 2016 zulässig. Mit der Anpassung von §309, 13, BGB wurde auf die strengere Anforderung an die Schriftform verzichtet.

Bitten Sie in der Kündigung um eine Kündigungsbestätigung. Sollte diese 5-10 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht bei Ihnen eingegangen sein, sollten Sie beim Stromanbieter nachfragen, damit sich Ihr Vertrag nicht automatisch verlängert. Einen Nachweis über den Eingang Ihrer Kündigung beim Stromanbieter haben Sie nur, wenn Sie auf dem Postweg kündigen und Ihre Kündigung als Einschreiben / Einwurfsendung versenden. Damit tragen Sie Portokosten von 3€ und haben etwas mehr Aufwand.

Was ist beim Sonderkündigungsrecht beispielsweise bei Preiserhöhung zu beachten?

Wenn Sie Ihrem Stromanbieter kündigen und dabei Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie unbedingt selbst kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn Ihr Anbieter die Preise erhöht hat oder je nach Vertrag auch bei Wohnungswechsel. Ihr neuer Stromversorger wird anbieten, die Kündigung für Sie durchzuführen. Allerdings steht das Sonderkündigungsrecht im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung in der Regel nur Ihnen selbst zu. Zudem müssen Sie hier eine Frist beachten, denn einige Stromanbieter gewähren Ihren Kunden nur eine 2-wöchige Kündigungsfrist nach Erhalt der Preiserhöhung. Bei Kündigung durch den neuen Stromanbieter ist diese Frist unter Umständen schnell abgelaufen, wenn sich die Kündigung beispielsweise wegen einer fehlenden Vollmacht verzögert.

Wie lange gilt das Recht auf außerordentliche Kündigung bei Strompreiserhöhung?

Grundsätzlich muss die Kündigung vor dem Wirksamwerden der Preiserhöhung schriftlich beim Anbieter eingehen. Eine Kündigung per E-Mail macht Sinn, wenn die Frist mehr als 3 Wochen beträgt. Denn dann ist noch genug Zeit, die Kündigung per Einschreiben/Einwurfsendung rechtssicher zu machen, sollten Sie keine Kündigungsbestätigung auf Ihre E-Mail erhalten.