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In der Regel ist eine Untervermietung des Mietobjekts durch den Mieter erlaubt. Dabei sind einige Regeln zu beachten. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Kündigung.

Untermietvertrag Vorlage einfach

Was versteht man unter Untermiete? Der Hauptmieter vermietet seine Wohnung komplett oder teilweise an einen anderen Mieter. Das ist dann der Untermieter. In der Regel muss der Vermieter dieser Untervermietung zustimmen. Im Streitfall muss der Hauptmieter beweisen können, eine solche Genehmigung vom Vermieter erhalten zu haben.

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Muss der Vermieter einer Untervermietung zustimmen?

Ja. Allerdings darf der Vermieter seine Zustimmung nicht verweigern, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung vorweisen kann, siehe BGB § 553 Abs. 1. Dazu zählen wirtschaftliche, persönliche oder familiäre Gründe, die nach Abschluss des Mietverhältnisses neu hinzugekommen sind.

Die folgenden Gründe kann der Mieter angeben:

  • ist finanziell auf die Einnahmen durch die Untermiete angewiesen.
  • kann die Wohnung vorübergehend aus beruflichen Gründen nicht selbst nutzen.
  • arbeitet oder studiert vorübergehend im Ausland
  • Nach dem Auszug des Partners wird ein Untermieter aufgenommen
  • Gründung einer Wohngemeinschaft

Bei einem berechtigten Interesse hat der Hauptmieter das Recht auf die Untervermietung, das betrifft allerdings nur einen Teil der Wohnung. Der Passus im Mietvertrag, nachdem eine Untervermietung an Dritte nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung möglich ist, entfällt bei berechtigtem Interesse.

Eine teilweise Untervermietung bedeutet beispielsweise, dass der Hauptmieter nur ein Zimmer an den Untermieter vermietet oder dass er selbst nur ein Zimmer weiterhin nutzt, um darin Möbel oder Hausrat zu lagern.

Was ist bei Untervermietung generell zu beachten?

Wenn Sie beim Vermieter um Erlaubnis zur Untervermietung bitten, sollte dieses in Schriftform erfolgen und eine Frist enthalten. Die folgenden Angaben sollten im Schreiben enthalten sein:

  • Angabe zum räumlichen Umfang
  • Zeitraum, in dem die Wohnung oder Teile davon untervermietet werden
  • Grund der Untervermietung
  • Name des Untermieters
  • Angabe zur Miethöhe

Als Hauptmieter müssen Sie keine Belege über die Kreditwürdigkeit Ihres Untermieters vorlegen. Schließlich sind Sie als Hauptmieter weiterhin für die Zahlung der Gesamtmiete verantwortlich. Für jeden neuen Untermieter bzw. bei Untermieterwechsel müssen Sie erneut eine Genehmigung beim Vermieter beantragen.

Tipp: Wenn Sie bereits bei Abschluss Ihres Mietvertrags wissen, dass Sie eine WG gründen wollen, können Sie dieses in den Vertrag aufnehmen lassen. So vermeiden Sie, jeden neuen Untermieter bewilligen lassen zu müssen.