Untermietvertrag Vorlage Mieterbund kostenlos Word PDF

Untermietvertrag Vorlage Mieterbund

Das Untermietverhältnis: Rechte und Pflichten: In Deutschland wohnen viele Menschen zur Untermiete. Das kann verschiedene Gründe haben. Während einige Menschen sich keine eigene Wohnung leisten können, suchen andere nur eine vorübergehende Bleibe und mache ziehen es generell vor, in einer WG zu wohnen. Das Untermietverhältnis ist gesetzlich geregelt. Um Probleme zu vermeiden, sollten die Grundlagen bekannt sein.

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Der Untermietvertrag kann unten heruntergeladen werden

Als Untermieter gilt derjenige, der von dem Hauptmieter einen Teil der Wohnung mietet. Der Hauptmietvertrag besteht zwischen dem Hauptmieter und dem Vermieter der Wohnung. Daneben gibt es einen Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter. Zwischen dem Untermieter und dem Vermieter kommt es zu keiner vertraglichen Beziehung.

Das Verhältnis zwischen Haupt- und Untermieter

Die Untervermietung kann einzelne Räume oder auch komplette Wohnungen und Häuser betreffen. Das Mietverhältnis gilt weiterhin als Untermietverhältnis, auch wenn der Hauptmieter die Wohnung nicht mehr bewohnt. Gegenüber dem Untermieter tritt der Hauptmieter als Vermieter auf. Es kommen die gleichen Regelungen zur Anwendung wie bei einem herkömmlichen Mietverhältnis.

Allerdings gibt es Unterschiede im Kündigungsrecht

Oftmals wird zwischen Unter- und Hauptmieter kein schriftlicher Mietvertrag geschlossen, da die Mietvereinbarung auch mündlich getroffen werden kann. Es ist allerdings empfehlenswert, einen Untermietvertrag in Schriftform auszufertigen. Mündliche Vereinbarungen lassen sich im Streitfall zumeist schwer nachweisen. Außerdem ist es gerade zu Mietbeginn wichtig, über klare Regelungen zu verfügen. Kommt es zum Streitfall, ist dieses zumeist besonders unerfreulich, da beide Parteien zusammen in der Wohnung leben.

Untermietvertrag schriftlich abschließen und Streit vermeiden

Liegen für den Untermietvertrag keine mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen vor, kommen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung. Im schriftlich geschlossenen Hauptmietvertrag sind oftmals Regelungen zu Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen dahingehend getroffen, dass der Mieter bis zu einem bestimmten Betrag dafür aufkommen muss. Wird dazu keine Regelung zwischen Haupt- und Untermieter getroffen, verbleibt die alleinige Pflicht beim Hauptmieter. Er kann von seinem Untermieter keine Beteiligung an den Kosten für das Tapezieren oder Streichen der Räume verlangen oder eine Kostenbeteiligung für eine Kleinreparatur fordern.

Sofern es im Untermietvertrag keine Angabe zu den Nebenkosten gibt, ist in aller Regel von einer Inklusivmiete auszugehen. Der Hauptmieter muss entsprechend im Fall einer Nebenkostennachzahlung den Betrag allein an den Vermieter bezahlen und kann ihn nicht anteilig auf den Untermieter umlegen.

Diese beiden Beispiele stehen exemplarisch für die Bedeutung des Untermietvertrags, in dem alle Rechte und Pflichten des Untermieters ausformuliert sind.

Nachträglich kann ein Untermietvertrag nur geschlossen oder ergänzt werden, wenn das Einverständnis beider Parteien vorliegt.