Widerspruch Musterbrief kostenlos: Ein Widerspruch muss grundsätzlich in Schriftform ausgeführt werden und sollte folgende Angaben enthalten:
Mitteilung des Einspruchs, Angabe Absender, Angabe Adressat, Bezeichnung des Bescheids (z.B. Aktenzeichen, Rechnungsnummer, Bestellnummer etc.), Angabe der fraglichen Entscheidung, Begründung des Widerspruchs, Eigenhändige Unterschrift. Ohne die eigenhändige Unterschrift hat der Widerspruch keine Gültigkeit.
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Widerspruch Musterbrief kostenlos: Muss der Widerspruch begründet werden?
Grundsätzlich muss ein Widerspruch nicht begründet werden. Nach Erhalt des Widerspruchs muss die betreffende Stelle den Bescheid erneut prüfen, auch wenn keine Begründung ausformuliert wurde. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, dem Widerspruch eine Begründung beizulegen, um die Akzeptanz des Widerspruchs zu erhöhen.
Gibt es eine Frist für die Einlegung eines Widerspruchs?
In welchem Zeitraum ein Widerspruch eingelegt werden muss, hängt von der Stelle ab, die das Schreiben an Sie gesendet hat. Bei behördlichen Bescheiden können Sie innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch einreichen. Die Widerspruchsfrist auf eine Mietvertragskündigung beträgt sogar 2 Monate. Kürzer ist hingegen die Frist bei Widerspruch gegen Einzugsermächtigungen und Lastschriften. Hier müssen Sie innerhalb von 6 Wochen reagieren.
Worin liegt der Unterschied zwischen Widerspruch und Einspruch?
Die Begriffe Einspruch und Widerspruch werden häufig synonym zueinander verwendet. Beide Begriffe bezeichnen eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der die Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit einer Entscheidung angezweifelt bzw. bestritten wird. Genau betrachtet gibt es Unterschiede in der Verwendung.
Der Widerspruch wird insbesondere bei behördlichen Vorgängen verwendet. Sie können sich damit gegen einen behördlich festgesetzten Bescheid wehren, der Ihre Person direkt betrifft. In der Regel haben Sie vorher einen Antrag gestellt, dessen Ergebnis Ihnen von der Behörde mit dem Bescheid zugestellt wird. Dagegen können Sie widersprechen. Darüber hinaus kommt der Widerspruch bei Mahnverfahren, bei Vermietungsangelegenheiten und im Arbeitsverhältnis zum Einsatz.
Der Einspruch hingegen bezieht sich immer auf eine bestimmte Verwaltungsakte oder auf Entscheidungen bei Gericht. Der Einspruch kommt bei Bußgeld-, Vollstreckungs- und Steuerbescheiden zur Anwendung sowie bei Strafbefehlen oder Patentangelegenheiten.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die beiden Begriffe korrekt verwendet haben, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Ob Einspruch oder Widerspruch, Ihr Anliegen wird von der jeweiligen Behörde akzeptiert und weiterbearbeitet.