Schreiben Versicherung Schadensregulierung Vorlage PDF Muster Word

Schreiben Versicherung Schadensregulierung Vorlage PDF Muster Word

Schreiben Versicherung Schadensregulierung Vorlage: Was ist nach einem KFZ-Unfall zu tun? Bei der KFZ-Versicherung besteht Anzeigepflicht, d.h. Sie sollten auf jeden Fall Ihre Versicherung informieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Fahrer des Fahrzeugs den Unfall verursacht haben oder Opfer geworden sind. In beiden Fällen müssen Sie Ihre Versicherung informieren.

Schreiben Versicherung Schadensregulierung Muster Download

Schreiben Versicherung Schadensregulierung Vorlage

Absender:
Ihr Vor- und Nachname
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort

Empfänger: Ort, Datum
Kfz-Versicherung
Straße Nr.
Postleitzahl/ Ort

Betreff: Schadensregulierung nach Unfall mit Ihrem Versicherten

Anspruchsgegner: „Klaus Petersen“ / Versicherungsnummer: Autokennzeichen:
Unfalltag: 01.02.2021/ Hamburg, xx.xx.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass Ihr Versicherungsnehmer, (Name Unfallverursachers) einen Autounfall verursacht und ich Anspruch auf Schadensersatz stelle. Der besagte Vorfall ereignete sich am 01.02.2019 gegen 11:00 Uhr in der Rennstraße in Hamburg.

Der Unfall mit Ihrem Versicherten hat an meinem Auto mit dem Kennzeichen „H-TG-234“ folgenden Schaden verursacht:

[Genaue Erläuterung der Schäden, die durch den Unfall verursacht wurden]

Das Anschreiben kann unten als Word und PDF heruntergeladen werden

2 Wochen – Schreiben Versicherung Schadensregulierung Vorlage

Einige Versicherungsgesellschaften haben dafür eine Frist von 2 Wochen festgesetzt, häufig beträgt die Frist nur eine Woche. Die Schadensmeldung muss zusammen mit dem Unfallprotokoll in schriftlicher Ausführung an die Versicherung erfolgen. Bereits am Unfallort besteht für den Fahrzeugführer also die Notwendigkeit, den Unfall wie folgt zu dokumentieren. Notieren Sie sich den Namen des Unfallgegners und seine Anschrift. Notieren Sie das KFZ-Kennzeichen und lassen Sie sich den Namen seiner Versicherung geben. Wenn möglich, verfassen Sie bereits vor Ort einen Unfallbericht, den Sie von dem Unfallgegner/-verursacher unterzeichnen lassen.

Wenn der Unfall nur einen kleinen Blechschaden umfasst, lässt sich der Schaden möglicherweise ohne die Einschaltung der Versicherung begleichen. Dieses stellt eine Sondersituation dar. Bitte beachten Sie, dass Ihre Versicherung nicht für Sie tätig werden kann, wenn der Schaden nicht gemeldet wird. Bietet Ihnen der Unfallverursacher an, den Schaden ohne Einschaltung der Versicherung zu regeln, sollten Sie trotzdem Ihre Versicherungsgesellschaft anrufen. Dort erhalten Sie Informationen zu Ihren Rechten und Tipps, wie Sie sich weiter verhalten können.

Der Antrag zur Schadensregulierung bei der gegnerischen Versicherung

Grundsätzlich muss die KFZ-Versicherung desjenigen, der den Unfall verursacht hat, für die Schäden am Fahrzeug des Unfallopfers aufkommen. Diese Regelung gilt für Sach- und Personenschäden und ebenso für Vermögensschäden. Damit die Schadensregulierung möglichst zügig vonstattengehen kann, muss die gegnerische Versicherung schnellstmöglich kontaktiert werden.

In manchen Fällen kommt es vor, dass der Unfallverursacher keine Angaben zu seiner KFZ-Versicherung machen kann. Dann können Sie telefonisch den Zentralruf der Autoversicherer nutzen. Anhand des Nummernschildes kann die KFZ-Versicherung des Halters herausgefunden werden.

Welche Informationen muss der Antrag auf Schadensregulierung enthalten?

  • Ort des Unfalls inkl. Straße und Hausnummer sofern möglich
  • Tag und genaue Uhrzeit
  • Nummernschilder der beteiligten Fahrzeuge
  • Name und Anschrift der Versicherungen
  • Anschrift und Name aller Unfallopfer
  • Name und Versicherungsnummer aller Unfallgegner
  • Protokoll des Unfalls
  • Skizze zum Unfallhergang
  • Fotos von der Unfallstelle
  • Fotos der entstandenen Beschädigungen
  • Falls vorhanden: Name und Anschrift der Zeugen
  • Schadensgutachten inkl. Rechnung
  • Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt
  • Händische Unterschrift des Anspruchsberechtigten