Muster Kündigung Arbeitgeber Kleinbetrieb: Bei Firmen und Betrieben mit geringer Mitarbeiterzahl und entsprechend enger Zusammenarbeit von Inhaber und Arbeitnehmer kann eine Kündigung sehr belastend sein.
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Auf Kleinbetriebe und deren Beschäftige wird das Kündigungsschutzgesetz nicht angewendet. Dieses gilt erst, wenn ein Schwellenwert hinsichtlich der Größe des Betriebs überschritten wird. Entsprechend sind Arbeitnehmer in Kleinbetrieben vor einer Kündigung weitaus weniger geschützt. Dem Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen und relativ frei gekündigt werden.
Die Regeln müssen bei einer Kündigung in Kleinbetrieben beachtet werden
Betroffene Arbeitnehmer einer Kündigung sind nicht schutzlos ausgeliefert, denn auch in Kleinbetrieben muss der Arbeitgeber einige allgemeine Regeln beachten. Dazu zählen:
- Der Sonderkündigungsschutz
Der Sonderkündigungsschutz gilt für manche Personengruppen unabhängig von der Größe des Betriebs. Dem Sonderkündigungsschutz unterliegen Auszubildende nach Ablauf der im Vertrag vereinbarten Probezeit, Arbeitnehmer in Elternzeit, Betriebsratsangehörige, Schwerbehinderte und Mütter im Zeitraum von 4 Monaten nach der Niederkunft.
- Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie als Strafe für berechtige Ansprüche des Arbeitnehmers ausgesprochen wurde.
- Eine Kündigung darf nicht treuwidrig ausgesprochen werden. Das bedeutet, das der Arbeitgeber mit der Kündigung gegen eine Mindestanforderung an sozialer Rücksichtnahme verstoßen hat. Diese sind beispielsweise soziale Aspekte wie Unterhaltspflichten, Alter des Beschäftigten und die Dauer des Arbeitsverhältnisses.
- Grundsätzlich ist eine Kündigung aufgrund der ethnischen Herkunft eines Arbeitnehmers, seines Geschlechts, der Religion oder seiner persönlichen Weltanschauung sowie seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Identifikation unzulässig, sofern die Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt werden kann.