Das Kündigungsschreiben ist die formelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Als Arbeitnehmer müssen Sie einige Punkte beachten, um die Wirksamkeit der Kündigung nicht zu gefährden.
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Formelle Vorschriften des Kündigungsschreibens
- Schriftform: Gemäß § 623 BGB hat die Kündigung schriftlich auf Papier zu erfolgen. Mündliche Kündigungen sind ebenso unwirksam wie Kündigungsschreiben, die per SMS, E-Mail, WhatsApp oder Fax versendet werden.
- Eindeutigkeit: Die Kündigung muss eindeutig formuliert sein. D.h. es darf kein Konjunktiv benutzt werden oder lange Ausführungen enthalten sein. Der Arbeitgeber muss den Zweck des Schreibens klar erfassen können. Dazu reicht das Wort ‚Kündigung‘ im Betreff aus oder die Formulierung „Hiermit kündige ich…“ im ersten Satz des Schreibens.
- Zeitpunkt: Im Kündigungsschreiben muss das Datum genannt werden, zu dem die Kündigung erfolgt. Entweder wird das genaue Datum angegeben oder die Formel „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
- Unterschrift: Damit das Kündigungsschreiben rechtskräftig wird, muss es mit vollem Namen eigenhändig unterschrieben sein. Eingescannte oder elektronisch eingefügte Unterschriften sind ungültig.
- Zustellung: Das Datum der Zustellung entscheidet, wann die Kündigung rechtlich wirksam ist. Bei einer persönlichen Übergabe des Kündigungsschreibens wird es sofort rechtswirksam. Idealerweise findet die Übergabe vor Zeugen statt.