Wenn Sie bei einer Wohnungsbesichtigung Ihre Traumwohnung gefunden haben, ist es ein Grund zur Freude. Der nächste Schritt der folgt, ist dem Vermieter ein verbindliches Mietangebot zu schicken. Diejenigen die eine Wohnung suchen, sollten jedoch sorgfältig prüfen, was sie unterschreiben, den das Mietangebot verpflichtet den Mieter, nicht aber den Vermieter. Mietangebot Vordruck kostenlos herunterladen.
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Wer das Mietangebot unterschreibt, erklärt verbindlich, dass er die Wohnung zum vereinbarten Mietpreis mieten möchte. Wenn der Vermieter das Angebot annimmt, wird der Mietvertrag automatisch unterzeichnet und eine Maklergebühr erhoben. Daher sollten Mieter zweimal überlegen, ob sie wirklich in die entsprechende Wohnung einziehen möchten und ob alle wichtigen Details im Mietangebot festgelegt wurden.
Das Mietangebot ist einseitige Angelegenheit. Theoretisch können mehrere potenzielle Mieter gleichzeitig das Mietangebot für dieselbe Wohnung unterzeichnen. Sie alle binden sich an eine Wohnung. Andererseits muss sich der Vermieter erst kurz vor Mietbeginn gegenüber dem Mieter verpflichten. Erst wenn er bestätigt, dass er eines der Mietangebote angenommen hat, verlieren alle anderen ihre Gültigkeit.
Abschluss eines Mietangebots für einen bestimmten Zeitraum
Potenzielle Mieter sollten daher nur dann ein Mietangebot unterzeichnen, wenn sie wirklich eine Wohnung haben wollen. Es ist auch möglich, das Mietangebot einzuschränken oder von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen. Solche Bedingungen können beispielsweise die Zusage eines Studienplatzes oder ein Beschäftigungsversprechen sein.
Um spätere Streitigkeiten und Unklarheiten mit dem Vermieter zu vermeiden, sollte der Mieter stets ein schriftliches Angebot unterbreiten und sicherstellen, dass es bestimmte Informationen enthält.
Dies schließt insbesondere mündliche Vereinbarungen ein, die ansonsten schwer durchzusetzen sind.
- Die Namen der Vertragsparteien
- Adresse und Etage der Wohnung
- Wohnraum und Ausstattung
- Mietbetrag, aufgeteilt in Hauptmiete, Betriebskosten und gegebenenfalls Umsatzsteuer Einzahlungsbetrag und möglicherweise eine Maklergebühr
- Beginn und gegebenenfalls Ende des Mietverhältnisses
- Vorkehrungen für die Nutzung des Untergeschosses, des Gartens oder des Innenhofs
- Vorkehrungen für die Haltung von Haustieren
- Untervermietungsvereinbarungen
- Weitere Verträge oder Verpflichtungen, insbesondere für Wohnungen, die nicht unter das Mietgesetz fallen
- Mögliche Einschränkung des Mietvertrags