Ist der Hausfrieden in einem Mehrfamilienhaus erst einmal gestört, kann das Wohnen in der gemieteten Wohnung zu einer Zumutung werden. Daher ist es wichtig, sich sofort beim Vermieter zu melden, da dieser eine sogenannte Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mietern hat und für Abhilfe sorgen muss. Beschwerdebrief an Hausverwaltung wegen Nachbarn herunterladen.
Beschwerdebrief an Hausverwaltung wegen Nachbarn Download
Beschwerden über Hausfriedensbruch führen zu einer Handlungspflicht auf Seiten des Vermieters. Doch wie zeigt man eine Störung des Hausfriedens bei dem Vermieter an? Gibt es inhaltliche Vorgaben? Müssen Beweise geliefert werden?
1. Mieterrecht bei Störung des Hausfriedens
Die Beschwerde beim Vermieter wegen einer vom Nachbarn begangenen Störung des Hausfriedens ist eine offensichtliche Handlungsmöglichkeit für den Mieter. Allerdings wird die Beschwerde nur insofern erfolgreich, wenn der Vermieter aufgrund der Beschwerde Schritte gehen den Störenfried einleitet. Die Maßnahmen, die er gegen den Nachbarn ergreift, liegen allein in seinem Ermessen.
Wurde die Beschwerde schriftlich beim Vermieter eingereicht und hat der Vermieter darauf nicht reagiert, kann die Miete gemindert werden. Außerdem kann der bestehende Mietvertrag wegen Störung des Hausfriedens mieterseitig gekündigt werden oder der Mieter wendet sich mit einer Unterlassungsklage an den Störenfried.
Was muss im Beschwerdebrief enthalten sein?
Weder formell noch inhaltlich gibt es besondere gesetzlich Anforderungen an einen Beschwerdebrief. Allerdings sollten Sie die Beschwerde möglichst sachlich formulieren, damit der Vermieter sofort erkennt, worum es geht. Die vorliegenden Hausfriedensstörungen sollten sehr genau beschrieben und möglichst mit Daten und Uhrzeiten belegt werden.