Die wichtigsten Fakten bei einer Wohnungskündigung: Bei einem unbefristeten Vertrag hat der Mieter das gesetzliche Recht, mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Wohnung kündigen Vorlage pdf herunterladen.
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Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingegangen sein. Nur eine schriftliche Kündigung ist gültig. Bei einer ordentlichen und fristgerechten Kündigung ist der Mieter ist nicht verpflichtet, die Gründe für die Kündigung anzugeben. Erfolgt die Kündigung fristlos, muss ein ausreichender Grund nachgewiesen werden.
Auch kann ein Vermieter in der Regel nur kündigen, wenn ein ausreichender Grund vorliegt. Die Mindestkündigungsfrist für Vermieter beträgt drei Monate. Wird die Miete erhöht, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Möchten Sie in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie zunächst eine wichtige Aufgabe erledigen: Die alte Wohnung kündigen.
Dies mag einfach erscheinen, aber es gibt ein paar Dinge zu beachten, um eine wirksame Kündigung auszusprechen. Übrigens, nicht nur die Mieter können kündigen, auch der Vermieter kann es. Für Vermieter hat das Gesetz allerdings ganz andere Bedingungen und Fristen vorgesehen.
Wir zeigen Ihnen, worauf man achten muss damit die Kündigung wirksam ist. So können Sie sicher aus Ihrem Mietverhältnis aussteigen und kostspielige Fehler vermeiden.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Für Mieter ist es recht simpel: Bei einem unbefristeten Mietverhältnis gilt immer die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, es sei denn, im Mietvertrag wurde eine andere Frist vereinbart. Die Dauer des Mietverhältnisses hat keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist des Mieters. Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag des Monats zugehen.
Bedeutet eine längere Mietdauer auch eine längere Kündigungsfrist?
Unabhängig davon, wie lange Sie in der Immobilie wohnen. Mieter können ihren Mietvertrag in der Regel mit der gesetzlich vorgeschriebenen dreimonatigen Kündigungsfrist auf unbestimmte Zeit beenden.