Welche Angaben gehören in einen Kfz-Kaufvertrag? Im Prinzip kann der Kfz-Kaufvertrag nach eigenem Gutdünken gestaltet werden, selbst eine mündliche Vereinbarung ist möglich. Eine schriftliche Ausfertigung ist empfehlenswert, um Missverständnisse und daraus resultierende Unstimmigkeiten zu verhindern. Dabei ist es nicht relevant, ob der Kauf bei einem gewerblichen Kfz-Händler oder von Privat getätigt wird.
KFZ-Kaufvertrag Muster Download PDF
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Der Kfz-Kaufvertrag sollte folgende Angaben beinhalten:
- Name des Verkäufers und dessen Anschrift
- Name des Käufers und dessen Anschrift. Empfehlenswert ist es, die Nummer des Personalausweises im Kaufvertrag zu notieren.
- Bezeichnung des Kfz, Angaben aus dem Fahrzeugschein wie Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Erstzulassungstag sowie die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zustand des Fahrzeugs, d.h. Schäden und etwaige Mängel. Der Verkäufer muss ungefragt auch kleinere Unfallschäden mitteilen und schriftlich festhalten. Auch reparierte Unfallschäden gehören dazu.
- Zusatzausstattung / Zubehör: Insbesondere der Käufer sollte darauf achten, dass sämtliches Zubehör, das zum Auto gehört, in den Vertrag aufgenommen wird.
- Verkaufspreis. Es empfiehlt sich, die Zahl numerisch und in Worten anzugeben.
- Genauer Zeitpunkt der Übergabe: Wichtig für die Versicherung, falls es vor Ummeldung zu Problemen kommen sollte.
- Ausschluss der Sachmängelhaftung: Private Verkäufer müssen keine Sachmängelhaftung für das Kfz übernehmen. Daher sollte im Kaufvertrag der Ausschluss jedweder Garantie bzw. Gewährleistung vermerkt werden.
- Ummeldungsverpflichtung: Vertraglich wird festgehalten, dass der Käufer in einer vorgegebenen Frist, die in der Regel 3 Tage beträgt, die Ummeldung des Kfz vollzieht.