Ist Ihnen die Lust am Trainieren im Fitnessstudio bei sommerlichen Temperaturen vergangen? Leider ist dieses kein ausreichender Grund für eine vorzeitige Vertragskündigung. Nachfolgend erklären wir, welche Voraussetzungen bestehen müssen, damit Sie Ihren Vertrag vor Laufzeitende kündigen können.
Fitnessstudio kündigen Musterbrief gratis
„Der Vordruck für die Kündigung kann unten heruntergeladen werden„
Für den Vertrag mit dem Fitnessstudio gilt zunächst einmal, dass beide Vertragspartner ihre Rechte und Pflichten zu erfüllen haben. Entsprechend gilt bei Abschluss eines Vertrags mit Mindestlaufzeit, dass der Vertrag über den vollen Zeitraum gültig ist. Zudem ist oftmals eine automatische Verlängerung in die Vertragsbedingungen eingebaut, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Diese Frist beträgt zumeist 3 Monate. Allerdings steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn triftige Gründe vorliegen.
Prinzipiell kann jeder Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis nicht mehr oder nur teilweise erfüllt wird. Auf das Fitnessstudio bezogen könnte dieses eintreten, wenn beispielsweise das versprochene Kursangebot nicht mit der Realität übereinstimmt, weil die Kurse nicht stattfinden. Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, wenn das Fitnessstudio den Mangel innerhalb der gesetzten Frist nicht beheben kann.
Neue Öffnungszeiten, Preiserhöhung, Bauarbeiten
Die vorzeitige Kündigung muss begründet werden. Folgende Gründe können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen: geänderte (eingeschränkte) Öffnungszeiten, längerfristige Bauarbeiten in den Nebenbereichen wie Umkleide, Dusche, Wellnessbereich etc., vorübergehende Schließung wegen Umbau, unzureichende Reinigung oder Wartung, Reduzierung des Kursangebots oder geänderte Zugangsberechtigung (ein Studio für Frauen steht nun für alle Personengruppen offen). Darüber hinaus können weitere Gründe ein Sonderkündigungsrecht rechtfertigen. Grundsätzlich müssen Sie dem Fitnessstudio die Möglichkeit geben, innerhalb einer gesetzten Frist, den Mangel zu beheben. Gemäß Rechtslage sollte diese Frist einen Zeitraum von 3 bis 4 Wochen umfassen. Der Mangel muss schriftlich gegenüber dem Fitnessstudio geäußert werden und zugleich wird eine Frist zur Behebung gesetzt. Im gleichen Schreiben kann der Kunde direkt die außerordentliche Kündigung für den Fall ankündigen, dass der Mangel bei Fristablauf nicht behoben wurde.
Kündigungsgrund Krankheit
Soll der Vertrag wegen Krankheit vorzeitig gekündigt werden, verlangt das Fitnessstudio in der Regel ein ärztliches Attest. Aus diesem muss hervorgehen, dass die Ausübung des Trainings im Fitnessstudio während der Laufzeit des Vertrags nicht möglich ist. Hierzu gab es am 8. Februar 2012 ein Grundsatzurteil am BGB, siehe Az. XII ZR 42/10.
Trotz dieses ärztlichen Attestes akzeptieren manche Fitnessstudios das Sonderkündigungsrecht nicht mit dem Hinweis, dass beispielsweise Kurse genutzt werden können, wenn das Trainieren an den Geräten nicht mehr möglich ist und umgekehrt. Der Kunde sollte sich von diesen Argumenten nicht einschüchtern lassen. Das Fitnessstudio darf bei nachgewiesener Sportuntauglichkeit durch das Attest dem Sonderkündigungsrecht nicht widersprechen. Allerdings darf es die Sportuntauglichkeit anzweifeln und gerichtlich eine Überprüfung beantragen. Daher sollte das Attest möglichst genau die Beschwerden der Erkrankung aufführen. Wichtig ist, dass die im Attest angegebene voraussichtliche Behandlungsdauer länger ist als die Restlaufzeit des Vertrags.