Zahlt das Jobcenter für die Einrichtung? Wenn Sie umziehen und keine Einrichtungsgegenstände besitzen, haben Sie nach § 24 SGB II Anspruch auf eine grundlegende Ausstattung Ihrer neuen Bleibe. Eine angemessene Erstausstattung beinhaltet sowohl Möbel als auch nötige technische Haushaltsgeräte. Die dafür gezahlten Leistungen haben keinen Einfluss auf den Regelsatz, den Sie ohnehin erhalten.
Möbel beantragen beim Jobcenter – Vorlage Download
Sie werden also zusätzlich gezahlt. Sie können unter bestimmten Umständen auch ein Darlehen beantragen, mit dem Sie größere Anschaffungen tätigen können, wie eine Waschmaschine oder einen Herd.
Wie viel Geld kann man für einen Antrag für Möbel bekommen?
Die Bereitstellung von Möbeln durch das Jobcenter kann entweder direkt in Sachleistungen, also den Gegenständen an sich oder in Form von Geldzahlungen erbracht werden. Da das Jobcenter es für zumutbar hält, Wohnungen auch mit gebrauchten Möbeln einzurichten, werden etwa 1.000 Euro für eine komplette Wohnungseinrichtung veranschlagt. Außerdem können Sie auch ein Darlehen zum Kauf von Möbeln beantragen, gerade dann, wenn ein elementares Haushaltsgerät kaputt geht. Das Geld wird neben dem Hartz-IV-Regelsatz als Pauschalbeitrag gezahlt.
Was der Regelsatz für Hartz 4 Empfänger vorsieht
Ansonsten sieht der Hartz-IV-Regelsatz Ausgaben für Einrichtungsgegenstände bereits vor. Sollten Ihnen ein elementarer Teil Ihrer Einrichtung kaputt gehen, beispielsweise Ihr Bett oder Esstisch, ist es natürlich unumgänglich, diese zu ersetzen. Zum Ersetzen von Einrichtungsgegenständen und Haushaltsgeräten stehen im Hartz-IV-Regelsatz 30 Euro zur Verfügung, der für solch defekte Gegenstände genutzt werden soll.