Kostenübernahme bei ALG-II: Klassenfahrten: Klassenfahrten sind ein fester Bestandteil der Schulzeit. Sie fördern den Zusammenhalt der Klasse und leisten einen Anteil zur ganzheitlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen.
Antrag Kostenübernahme Klassenausflug Jobcenter Download
Daher werden die Kosten für Klassenfahrten vom Jobcenter separat übernommen. Sie müssen nicht von den monatlichen ALG-II-Bezügen angespart werden. Auch Wohngeldempfänger oder Familien, die einen Kindergeldzuschlag erhalten, können einen Antrag zur Kostenübernahme für die Klassenfahrt stellen. Generell können Sie als Empfänger von Sozialhilfe oder als Leistungsempfänger nach dem Asylbewerbergesetz für Ihre Kinder das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Wer hat Anspruch auf die Kostenübernahme der Klassenfahrt?
ALG-II-Empfänger und sozial schwach gestellte Bürger und Bürgerinnen, die bereits Leistungen beziehen, können Kostenübernahmen beantragen. Das Bildungspaket ermöglicht Teilhabe und Bildung, dazu gehören beispielsweise Nachhilfestunden und das Schulstarterpaket.
Wer hilft, wenn ich die Klassenfahrt nicht bezahlen kann?
Wer beim Jobcenter keinen Anspruch auf Kostenübernahme hat, sollte sich an den Förderverein wenden. Viele Schulen verfügen über einen Förderverein, der für diese Fälle Geld bereitstellt. Allerdings müssen Sie auch hier Ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Wie erfolgt die Kostenübernahme für die Klassenfahrt vom Amt?
Das Jobcenter rechnet die Kosten für die Klassenfahrt direkt mit der Schule ab. Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Kosten für Übernachtung, Verpflegung, Anreise und Eintrittskarten.
Wo kann ich das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen?
ALG-II-Empfänger haben grundsätzlich Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Einen gesonderten Antrag müssen Eltern stellen, die nur Leistungen in Form von Wohngeld oder Kindergeldzuschlag erhalten. Sie müssen den entsprechenden Antrag bei der Behörde für Bildung und Teilhabe abgeben.