Kann das Jobcenter Geld zurückfordern? Sollte Ihnen vom Jobcenter zu Unrecht Geld gezahlt worden sein, kann dieses zurückgefordert werden. Ein solcher Anspruch besteht, wenn Sie beispielsweise bewusst Informationen zurückgehalten haben, die Ihre Ansprüche reduziert hätten. Dabei kann es sich um Aussagen zu möglichen Nebenjobs, die ein höheres Einkommen bedeuten würden, oder den Einzug eines Lebensgefährten, der zu einer Reduzierung Ihrer Kosten führen würde, handeln.
Antrag Rückzahlung in Raten Hartz 4 PDF Vorlage
Auch wenn der Mitarbeiter des Jobcenters schlicht versehentlich zu viel Geld überwiesen hat, können Sie zu einer Rückzahlung verpflichtet werden.
Wenn das Geld schon weg ist – Ratenzahlung mit Jobcenter vereinbaren
In jedem Fall müssen Sie das Geld zurückzahlen, selbst wenn Sie es schon ausgegeben haben. Dann können Sie jedoch eine Ratenzahlung mit dem Jobcenter vereinbaren. Sobald der erste Erstattungsbescheid bei Ihnen eintrifft, beginnt eine einjährige Frist zur Rückzahlung. Haben Sie das Jobcenter jedoch wie oben beschrieben arglistig getäuscht, indem Sie beispielsweise Informationen zurückgehalten haben, verlängert sich die Rückforderungsfrist auf 10 Jahre.
Kann das Jobcenter künftige Zahlungen einbehalten?
Kann Ihnen vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen werden, kann eine geforderte Rückzahlung auch in Form eines Aufrechnungsbescheids von Ihren Hartz-IV-Leistungen abgezogen werden. Über maximal drei Jahre hinweg dürfen 10 Prozent des Regelsatzes einbehalten werden; sogar 30 Prozent bei sozialwidrigem Verhalten.
Wie Sie sich wehren können
Bevor Sie jedoch einfach munter drauf los zahlen, sollten Sie den Bescheid zunächst gründlich prüfen. Schriftlich oder persönlich können Sie sich dann dazu äußern. Sollten Sie zu Unrecht aufgefordert worden sein, Geld zurückzuzahlen, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.