Eigenschaften des Gewerbe-Untermietvertrags: Die Untervermietung ist eine beliebte Möglichkeit, die eigenen Mietkosten zu senken, indem man nicht benötigte Flächen an Untermieter vermietet. Allerdings spielt in diesem Fall natürlich Ihr Verhältnis zum eigentlichen Vermieter – dem Eigentümer eine wichtige Rolle.
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Was ist ein gewerblicher Untermietvertrag?
Zunächst müssen Sie wissen, ob Sie in Ihrem Mietvertrag eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen haben, die es Ihnen als Mieter erlaubt, die vorhandenen Gewerbeflächen unterzuvermieten. Wenn der Vertrag eine Untervermietung zulässt, dann steht einer Untervermietung nichts im Wege.
Ein gewerblicher Untermietvertrag ist eine besondere Art von Mietvertrag, bei dem der Hauptmieter mit einer weiteren Person einen Untermietvertrag abschließt. In diesem Fall sind die Mieter an den Mietvertrag mit dem Eigentümer gebunden. Dieser erhält nach wie vor die vereinbarte Miete für die Geschäftsräume.
Wenn Sie einen Mietvertrag mit einem Untermieter abschließen, darf dieser nicht mit dem ursprünglichen Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Vermieter kollidieren. Mit anderen Worten: Der Untermieter kann die Bestimmungen des Hauptmietvertrags nicht ignorieren.
Warum werden gewerbliche Untermietverträge geschlossen?
Gewerbliche Untermietverträge sind bei vielen Geschäftsinhabern beliebt. Generell wird ein Hauptmietvertrag mit dem Eigentümer für einen langen Zeitraum geschlossen. Dies bedeutet, dass Sie für einen langen Zeitraum an den Vermieter gebunden sind. Wenn Sie die Bürofläche nicht benötigen, kann es sich lohnen, sie unterzuvermieten.
Die Untervermietung ist sinnvoll, wenn:
- manche Gewerberäume nicht benötigt werden
- wenn Sie in finanziellen Schwierigkeiten sind
- bei einer Betriebsaufgabe
- wenn Sie umziehen