Formloser Antrag Nachteilsausgleich LRS Muster
Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) können durch einen Nachteilsausgleich gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen.
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Zum Ausgleich der Beeinträchtigung und zur Verbesserung der Leistungen der Betroffenen können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Um einen Nachteilsausgleich zu erhalten, kann ein formloser Antrag gestellt werden.
In einem formlosen Antrag sollte die antragstellende Person ihren Anspruch auf Nachteilsausgleich begründen und angeben, welche Maßnahmen sie in welchem Umfang wünscht. Ein solcher Antrag kann z.B. folgenden Inhalt haben:
Mein Sohn / meine Tochter, [Name des Kindes], besucht zurzeit die [Name der Schule] in der [Klasse]. Bei ihm / ihr wurde eine Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) diagnostiziert, die sich auf seine / ihre Teilnahme am Unterricht in der Schule auswirkt. Zur Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe meines Kindes am Unterricht bitte ich Sie um die Gewährung eines Nachteilsausgleichs. Konkret bitte ich um die folgenden Maßnahmen: Zeitverlängerung bei schriftlichen Leistungsnachweisen um 25 Prozent Einsatz einer Rechtschreibprüfung bei schriftlichen Arbeiten, sofern die Aufgabenstellung dies zulässt
Bereitstellung von Schreib- und Leseprogrammen am Computer Gewährung von Nachteilsausgleichen bei mündlichen Prüfungen und mündlichen Leistungsnachweisen, z.B. durch Anpassung der Bewertungskriterien oder der Aufgabenstellung
Ich bitte Sie höflich, meinen Antrag zu prüfen und mich baldmöglichst über die Entscheidung zu informieren.
Einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich bei LRS kann jeder stellen, der von einer Lese-Rechtschreibschwäche betroffen ist. Eine sorgfältige Begründung und die konkrete Benennung der gewünschten Maßnahmen sind wichtig. Die Anforderungen an den Antrag können sich je nach Schulform und Bundesland unterscheiden. Im Einzelfall kann es auch sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen. Es empfiehlt sich, den Antrag rechtzeitig vor schriftlichen oder mündlichen Leistungsnachweisen zu stellen. So haben die Schulen ausreichend Zeit, den Antrag zu prüfen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einzuleiten.
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