Formloser Antrag Nachteilsausgleich Schule Muster Nrw
Der Nachteilsausgleich in der Schule ist ein wichtiges Instrument zur Ermöglichung der gleichberechtigten Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen.
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In Nordrhein-Westfalen (NRW) können die Erziehungsberechtigten Nachteilsausgleiche beantragen, um ihrem Kind die notwendigen Hilfen zukommen zu lassen. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Behinderung oder ein besonderes Bedürfnis hat, das die Teilhabe am Unterricht oder an schulischen Veranstaltungen beeinträchtigt, kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden.
Z. B. für Schüler mit
- mit einer Lernbehinderung oder Lernschwierigkeiten
- physischen oder geistigen Behinderungen
- besondere pädagogische Bedürfnisse
- die sprachliche oder kulturelle Schwierigkeiten haben.
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist schriftlich zu stellen und muss genaue Angaben zur Behinderung oder zum sonderpädagogischen Förderbedarf des Schülers enthalten. Hilfreich kann auch die Beifügung von ärztlichen Attesten oder Gutachten von Expertinnen und Experten sein. Der Antrag ist in der Regel an die Schulleitung oder das Schulamt zu richten.
Die Schulleitung bzw. das Schulamt prüft den Antrag und entscheidet, welche Unterstützungsleistungen erforderlich sind, um den Schüler in die Lage zu versetzen, gleichberechtigt am Unterricht und an den schulischen Aktivitäten teilzunehmen. Dies können z.B. Nachhilfe, sonderpädagogischer Unterricht, technische Hilfsmittel oder begleitende Hilfen sein.
Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um Schülern mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht und Schulleben und damit eine erfolgreiche Schullaufbahn zu ermöglichen.