Formloser Antrag Weiterbildungsprämie
Weiterbildung ist ein wichtiger Baustein, um sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln.
Formloser Antrag Weiterbildungsprämie Download
Mit einer Weiterbildung haben Sie die Möglichkeit zur Vertiefung und Erweiterung Ihrer Kenntnisse und damit zur Verbesserung Ihrer Karrierechancen. In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme, darunter die so genannte Weiterbildungsprämie, um Weiterbildungen zu unterstützen. Wie Sie einen formlosen Antrag auf die Weiterbildungsprämie stellen und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist mit der Weiterbildungsprämie gemeint? Die Weiterbildungsprämie ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Sie richtet sich an Beschäftigte, die ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessern und weiterbilden möchten. Die Prämie beläuft sich auf bis zu 500 Euro und kann einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Wer kann die Bildungsprämie beantragen? Grundsätzlich können alle Erwerbstätigen die Weiterbildungsprämie beantragen, die mindestens 15 Wochenstunden arbeiten und in den letzten zwei Jahren nicht mehr als 25.600 Euro brutto jährlich verdient haben. Auch Personen, die nur geringfügig beschäftigt sind, können die Bildungsprämie in Anspruch nehmen, wenn sie neben ihrer Beschäftigung keine weiteren Einkünfte haben.
Wie kann ich die Weiterbildungsprämie beantragen? Um die Bildungsprämie zu erhalten, müssen Sie einen formlosen Antrag stellen. Darin sind folgende Angaben enthalten
Personalien (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail) Arbeitsplatz (Name des Arbeitgebers, Adresse) Art der geplanten Weiterbildung Kosten der Weiterbildung Begründung, warum die Weiterbildung für die berufliche Entwicklung Bedeutung hat Es empfiehlt sich, dem Antrag eine Kopie der Weiterbildungsprämie beizufügen
Es wird empfohlen, dem Antrag eine Kopie der Rechnung oder des Kostenvoranschlags beizufügen. Nach Abschluss der Weiterbildung ist der zuständigen Stelle eine Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme vorzulegen.
.
.
.