Mietverhältnis richtig kündigen – das muss beachtet werden: Der Wunsch auf Wohnungswechsel kann viele Gründe haben: Familienzuwachs, ein neuer Arbeitsort oder schlimmstenfalls Unstimmigkeiten mit dem Vermieter oder den Nachbarn. Damit der Umzug möglichst reibungslos vonstattengehen kann, haben wir hier die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die bei der Wohnungskündigung zu beachten sind.
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Termine und Fristen bei Kündigung eines Mietverhältnisses
Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter beträgt nach BGB § 573c Abs. 1.1 drei Monate. Bei befristeten Mietverträgen kann eine kürzere Frist vertraglich vereinbart werden. Das Kündigungsschreiben muss dem Vermieter spätestens am 3. Werktag eines Monats zugehen. Dabei ist das Zustellungsdatum verbindlich für die Fristeinhaltung.
Versand des Kündigungsschreibens
Das Wohnungskündigungsschreiben sollte dem Vermieter per Einschreiben mit Einwurfbescheinigung oder persönlich übergeben werden. So kann der Vermieter den rechtzeitigen Erhalt der Kündigung nicht anzweifeln. Ohne einen Beweis für den fristgerechten Zugang des Kündigungsschreibens, kann der Vermieter das Mietverhältnis mit entsprechenden Mietkosten verlängern.
Achtung: Eine persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens sollte sich der Mieter vom Vermieter quittieren lassen. Der Mieter sollte das Schreiben niemals selbst in den Briefkasten des Vermieters einwerfen, da er so keinen Nachweis für die Übergabe hat. Den persönlichen Briefkasteneinwurf sollte der Mieter nur wählen, wenn auf dem Versandweg die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden kann. Eine weitere Person sollte diesen Vorgang bestätigen.
Was gehört in ein Wohnungskündigungsschreiben?
Die Schriftform ist für eine Wohnungskündigung gesetzlich vorgeschrieben. Eine Kündigung des Mietverhältnisses per Telefon oder E-Mail ist unwirksam.
Im Kündigungsschreiben sind folgende Angaben zu machen:
- Vollständige Adresse der Wohnung und deren Lage im Gebäude (beispielsweise 2. OG rechts)
- Kündigungstermin
- Aufforderung zur Übersendung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung
- Bitte um Terminvereinbarung zur Wohnungsabnahme (Übergabeprotokoll) und Schlüsselübergabe
- Eigenhändige Unterschrift aller (Haupt-)Mieter
Der Mieter muss keinen Grund für die Kündigung des Mietverhältnisses angeben. Nicht zwingend erforderlich ist der Verweis auf die geltende Kündigungsfrist. Wichtig ist dagegen, dass das Kündigungsschreiben von allen im Mietvertrag angegebenen Personen eigenhändig unterschrieben wird.