
Mitgliedschaft von Minderjährigen im Sportverein kündigen: Bereits die Aufnahme von Minderjährigen in den Turnverein, Fußballverein oder einen anderen Sportverein erfordert die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Ebenso verhält es sich bei der Kündigung. Erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres muss die Kündigung nicht mehr von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
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„Die Kündigung kann unten heruntergeladen werden„
In der Regel kann die Kündigung formlos erfolgen. Ein einfacher Satz im Kündigungsschreiben reicht aus: „Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft meines Sohnes/meiner Tochter ‚Name‘ zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
Im Kündigungsschreiben sollte nach Möglichkeit die Mitgliedsnummer des Minderjährigen angegeben werden. Das erleichtert dem Verein die Zuordnung.
Ohne Mitgliednummer den Verein kündigen
Auch ohne Mitgliedsnummer lässt sich der Sportverein kündigen. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Kontaktieren Sie den Sportverein und fragen Sie nach der Mitgliedsnummer
- Verzichten Sie im Kündigungsschreiben auf die Mitgliedsnummer. Über Ihre Anschrift lässt sich die Kündigung zuordnen.
Verlangt der Verein die Kündigung lediglich in Textform, so können Sie eine Nachricht an die E-Mail-Adresse des Vereins schicken. Wird hingegen die Schriftform erwartet, muss das Kündigungsschreiben eigenhändig unterzeichnet sein und sollte daher auf dem Postweg versendet werden.
Sportverein kündigen wegen Umzug
Berechtigt ein Umzug dazu, den Sportverein außerordentlich zu kündigen? Ihnen steht das Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Entfernung zwischen neuem Wohnort und Sportverein so groß wird, dass ein Pendeln unzumutbar wäre bzw. Sie aufgrund der Entfernung nicht mehr am Vereinsleben teilnehmen können. Ein Umzug innerhalb des Einzugsgebiets des Sportvereins wird als Grund für eine außerordentliche Kündigung nicht anerkannt.
Sobald Sie Ihren Umzugstermin kennen, sollten Sie einen Blick in Ihren Vertrag werfen. Viele Vereine haben eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Kündigungsfrist Sportverein
Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft im Sportverein ist in der Regel in der Satzung des Vereins geregelt. Oftmals wird statt Kündigungsfrist der Begriff Austrittsfrist benutzt. Falls Sie nicht wissen, welche Austrittsfrist für Ihre Mitgliedschaft gilt, können Sie dieses in der Vereinssatzung oder in Ihrem Anmeldeformular nachlesen.