Untermietvertrag kündigen: Die Kündigung eines Untermietvertrags ist sowohl für den Hauptmieter als auch für den Untermieter mit einigen Pflichten verbunden. Liegt ein rechtlich ungültiger Untermietvertrag vor, kann sogar der Vermieter einbezogen werden. Die Kündigung muss bestimmten Regeln folgen.
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Die Kündigungsfristen für Untermietverträge sind verschieden, je nachdem ob der untergemietete Wohnraum möbliert oder unmöbliert ist, ob die Mietdauer weniger als 5 Jahre oder mehr betragen hat und ob es sich um eine Kündigung aus berechtigtem Interesse oder sogar um eine außerordentliche Kündigung handelt.
Untervermietung eines unmöblierten Zimmers kündigen
Der Untermieter kann den bestehenden Untermietvertrag jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Wenn er die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Kalendermonats beim Hauptmieter einreicht, kann er zum Ende des übernächsten Monats ausziehen.
Geht die Kündigung von Seiten des Hauptmieters aus, beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls drei Monate, sofern der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Als berechtigtes Interesse gilt beispielsweise Eigenbedarf oder wenn der Untermieter wiederholt seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Eine Kündigung ausgehend vom Hauptmieter ohne die Angabe eines triftigen Grunds führt zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist um weitere drei Monate. Die Kündigungsfristen sind auch beim Untermietvertrag abhängig von der Mietdauer. Im Folgenden sind die Kündigungsfristen in Abhängigkeit zur Mietdauer zusammengefasst.
Untermietvertrag wird vom Hauptmieter gekündigt
Dauer der Untermiete Kündigungsfrist
- Weniger als 5 Jahre = 6 Monate
- Mehr als 5 Jahre = 9 Monate
- Mehr als 8 Jahre = 12 Monate
Untermietvertrag für ein möbliertes Zimmer kündigen
Untervermiete, möblierte Zimmer haben eine sehr kurze Kündigungsfrist, die lediglich 2 Wochen beträgt. In der Praxis kann der Untermieter bis zum 15. eines Monats seinem Vermieter die Kündigung zukommen lassen, um am Monatsende den Vertrag zu beenden.
Bei möblierten Zimmern hat der Hauptmieter dieselben Rechte hinsichtlich der Kündigungsfrist. Auch er kann seinen Untermieter spätestens am 15. eines Monats über die Kündigung in Kenntnis setzen, damit der Mietvertrag zum Ende des Monats endet. Der Hauptmieter muss kein berechtigtes Interesse nachweisen, damit die Frist von zwei Wochen angewendet werden kann.