In einer Wohngemeinschaft teilen sich mehrere Mieter eine Wohnung, wobei jeder für sich in der Regel ein eigenständiges Leben führt. Daher gibt es bei der Kündigung des Mietverhältnisses einiges zu beachten. Um die WG-Kündigung rechtswirksam zu formulieren, muss zunächst der gültige Mietvertrag geprüft werden.
Kündigung WG Zimmer – Untermietvertrag Muster Download
„Die Musterkündigung kann unten heruntergeladen werden„
WG-Mietverhältnisse können wie folgt gestaltet sein:
- Der Vermieter hat mit jedem WG-Mietglied einen eigenständigen Vertrag abgeschlossen.
- Jedes WG-Mietglied gilt als Hauptmieter, wenn es im Mietvertrag aufgeführt ist und nur dieser eine Mietvertrag für die Wohnung existiert
- Der Vermieter hat nur mit einem Mitglied der Wohngemeinschaft einen Mietvertrag geschlossen. Dieses gilt dann als Hauptmieter, mit dem die anderen Bewohner jeweils einen Vertrag zur Untermiete geschlossen haben.
WG-Mietvertrag – Kündigungsfrist
Auch für den WG-Mietvertrag gilt die gesetzliche 3-monatige Kündigungsfrist, siehe BGB § 573c, Abs. 1. Allerdings richtet sich die Form der Kündigung nach dem geschlossenen Mietvertrag.
WG-Mietvertrag – Das ist bei der Kündigung zu beachten
Die meisten WG-Mietverträge werden nach der bereits vorgestellten Variante c) geschlossen. D.h. es gibt einen Hauptmieter, der mit den Mitbewohnern Untermietverträge abgeschlossen hat. Sowohl der Untermieter als auch der Hauptmieter können den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Will der Hauptmieter kündigen, muss er gleichzeitig mit der Kündigung an den Vermieter den Untermietern kündigen. Achtung: Befristete Mietverträge dürfen nicht vorzeitig gekündigt werden.
Sowohl Hauptmieter als auch Untermieter sollten mit der jeweils anderen Partei offen darüber sprechen, wenn ein Auszug geplant ist. Manchmal kann ein Nachmieter gefunden werden. Oder falls der Hauptmieter ausziehen möchte, findet sich vielleicht ein anderer WG-Bewohner, der den Hauptmietvertrag übernehmen möchte. Sowohl dem Hauptmieter als auch den WG-Bewohnern sollte genügend Zeit eingeräumt werden, um einen Nachmieter zu finden.