Mieterhöhung Vorlage Word kostenlos: Wie oft darf der Vermieter eine Mieterhöhung durchsetzen? Innerhalb von drei Jahren kann der Vermieter die Miete um bis zu 20 Prozent erhöhen, wenn dieses im Rahmen einer Anpassung des Mietzinses an die ortsübliche Vergleichsmiete geschieht, siehe hierzu BGB § 558 Absatz 3. Hat der Vermieter diese Grenze in dem Drei-Jahres-Zeitraum bereits ausgeschöpft, muss er drei Jahre auf eine Mieterhöhung verzichten.
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Absender:
Vor- und Nachname Vermieter
Straße/ Hausnummer
Postleitzahl/ Ort
Empfänger: Ort, Datum
Name des Mieters
Straße Nr.
Postleitzahl/ Ort
Betreff: Mieterhöhung zum (Datum)
Sehr geehrte(r) Herr / Frau ……..
Gemäß § 558 BGB möchte ich Sie bitten, einer Erhöhung der Miete für die Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl Stadt), in der Sie seit wohnen (Datum), in der (Etage/Wohnungsnummer) zuzustimmen.
Die zu zahlende Miete beträgt (Betrag) Euro pro Quadratmeter zuzüglich laufender Betriebs- und Nebenkosten. Dieser Betrag liegt unter dem für (den Bezirk/die Gemeinden/der Stadt) geltenden Mietspiegel und entspricht derzeit (Betrag) Euro pro Quadratmeter.
Da sich die Miete in den letzten 15 Monaten nicht verändert hat und der Anstieg in den letzten 3 Jahren 20 % nicht überschritten hat, erfüllt sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung.
Aufgrund der Mieterhöhung i.H.v. (Betrag) Euro beläuft sich Ihre neue Miete auf (Betrag) Euro. Diese ist zu Beginn des 3. Kalendermonats nach Eingang dieses Schreibens, also zum 1. des (Monats / Jahres) zu entrichten.
Ich bitte Sie, diesem Antrag bis zum (Datum) schriftlich zuzustimmen. Wenn Sie diese Frist versäumen, bin ich berechtigt über den Rechtsweg eine Erlaubnis zur Erhöhung der Miete einzufordern. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass Ihnen nach § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht zusteht, das binnen einer Frist von zwei Monaten eingereicht werden muss.
Freundlichen Grüßen
Ihr Vermieter
Wann kann eine Mieterhöhung erfolgen?
Nach dem Einzug oder nach der letzten Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete muss der Vermieter einen Zeitraum von 15 Monaten einhalten, in der keine Mieterhöhung erfolgen darf. Dieses ist gesetzlich im BGB geregelt. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um bis zu 20 Prozent erhöht werden.
Darf die Miete ohne Begründung erhöht werden?
Eine Mieterhöhung muss begründet werden, damit sie wirksam wird. Auch bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ist dieses in schriftlicher Form darzulegen und zu begründen. Eine Mieterhöhung ohne Begründung ist unwirksam und kann vom Mieter ignoriert werden.