Mietzinsreduktion Mängel
Weist eine Mietwohnung Mängel auf, so kann dies für die Mieterin oder den Mieter eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen.
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In bestimmten Fällen kann der Mieter daher eine Mietminderung verlangen. Doch wie geht man dabei vor und welche Mängel berechtigen den Mieter überhaupt zu einer Mietminderung?
Mängel, die zur Mietminderung berechtigen: Grundsätzlich können Mängel, die den Wohnkomfort beeinträchtigen, zu einer Mietzinsminderung führen. Dazu gehören zum Beispiel
Feuchtigkeitsschäden: Schimmel oder Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen und den Wohnkomfort erheblich mindern.
Lärmbelästigungen: Starke Lärmbelästigung in der Wohnung, z.B. durch eine stark befahrene Straße oder benachbarte Gewerbebetriebe, kann zu Schlafstörungen und anderen Beeinträchtigungen führen.
Probleme mit der Heizung: Im Winter kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen, wenn die Heizung nicht richtig funktioniert oder nicht ausreichend Wärme liefert.
Wasserschäden: Sind in der Wohnung Wasserschäden aufgetreten, kann dies nicht nur zu gesundheitlichen Problemen, sondern auch zu Schimmelbildung und anderen Folgeschäden führen.
Wie gehen Sie vor, wenn Sie die Miete mindern wollen? Liegt ein Mangel an der Wohnung vor, der zu einer Mietzinsminderung berechtigt, sollte man zunächst den Vermieter darüber informieren und ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen. Kommt der Vermieter seiner Pflicht zur Behebung des Mangels nicht nach, kann der Mieter eine Mietzinsminderung verlangen.
Die Höhe der Mietminderung hängt vom konkreten Mangel ab und kann unterschiedlich ausfallen. In der Regel orientiert man sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete und zieht davon einen bestimmten Prozentsatz als Mietminderung ab. Die Höhe der Mietminderung hängt also von verschiedenen Faktoren ab und sollte im Einzelfall von einem Rechtsanwalt geprüft werden.
Mietminderung Mängel Tabelle
Zur groben Orientierung haben wir hier eine Mietminderungstabelle zusammengestellt. Diese stellt jedoch nur einen groben Richtwert dar und sollte im Einzelfall von einem Rechtsanwalt überprüft werden.
Mangel Mietminderung in Prozent Schäden durch Feuchtigkeit 5 % – 15 %. Lärmbelästigungen 5 % – 15 %. Probleme mit der Heizung 5 % – 15 %. Schäden durch Wasser 5 % – 15 %.