Musterbrief Schadensmeldung Hausratversicherung: Muss ich meiner Hausratsversicherung den Schaden melden? Bestmögliche Durchsetzung und Sicherung Ihrer Versicherungsansprüche Im Falle eines Hausbrandes, Wasserrohrbruchs oder Schäden, die das Inventar betreffen sind viele Menschen erst einmal verzweifelt. Wer allerdings eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, ist vor finanziellen Sorgen geschützt und braucht sich keine Gedanken zu machen. Man muss den Schaden allerdings rechtzeitig melden und dabei auch einiges beachten.
Schadensmeldung an Versicherung – Hausratversicherung Vorlage Download
„Der Musterbrief kann unten heruntergeladen werden„
Meldung eines Versicherungsschaden: wie genau muss sie sein?
Größere Schäden wie nach einem Brand, nach einem Sturm oder Wasser im Kellerführen in erster Linie natürlich immer erst zu einem Schock bei allen Beteiligten. Doch eine korrekte Vorgehensweise ist dennoch wichtig: bei einem relevanten Schaden für die Hausratversicherung, sind die Umstände der Schadensursache genau zu prüfen, da bei einem geringen Schaden oder auch bei einem mit der Versicherung vereinbarten Selbstbehalt, es mehr Sinn macht, den Schaden selbst zu begleichen.
Wenn zum Beispiel ein kleiner Schaden am Boden entstanden ist, weil Wasser aus seiner defekten Leitung ausgetreten ist und man ihn selbst bezahlen kann, ist hierzu zu raten. Die Kosten für eine Reparatur sind meist günstiger als ein Selbstbehalt von 200 oder 300 Euro.
Musterbrief Schadensmeldung Hausratversicherung PDF
Abgedeckte Leistungen der Hausratversicherung bei Schäden
Wenn einmal ein Schaden im Haus entsteht, ist der Abschluss einer Versicherung meist schon zu lange her, um sich an die Bedingungen zu erinnern.
Grundsätzlich schützt eine Hausratversicherung bei Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Vandalismus, Raub oder Einbruchsdiebstahl (siehe Definition) zustande gekommen sind.
In dem Bereich der Elementarschäden gibt es einige weiterführende Leistungen, die meist nicht in allen Versicherungen enthalten sind und durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden müssen. Wenn Sie hingegen eine Wohngebäudeversicherung abschließen, deckt diese speziell alle fest mit dem Gebäude verbundenen Elemente ab. Die Hausratversicherung betrifft nämlich meist nur den Hausrat mit seinen Gegenständen selbst: elektrische Geräte, Möbelstücke und Wertsachen.
Die Hausratsversicherung bezahlt also im Schadensfall zum Wiederbeschaffungspreis all das, was sich auch bei einem Umzug mitnehmen ließe. Bei Unsicherheiten sollte man trotzdem die Versicherung kontaktieren, denn egal welcher Leistungsanfall man mit dieser Versicherung vereinbart hat, am wichtigsten ist es den Schaden noch rechtzeitig zu melden.