Patientenverfügung: Patientinnen und Patienten können mit einer schriftlichen Patientenverfügung vorsorglich festlegen, wie im Krankheitsfall vorzugehen ist, wenn sie nicht mehr ansprechbar sind. Das betrifft die Anwendung von bestimmten medizinischen Maßnahmen, die mit der Patientenverfügung untersagt oder erlaubt werden. Mit der Patientenverfügung wird sichergestellt, dass dem Patientenwillen gefolgt wird, auch wenn die Patienten sich in der aktuellen Situation nicht mehr selbst äußern können.
Patientenverfügung Formular PDF – Vorsorgevollmacht Download
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Ab welchem Alter kann man einen Patientenverfügung beantragen?
Die Patientenverfügung kann von jeder volljährigen Person getroffen werden, ein Widerruf ist jederzeit möglich. Zur Ausfertigung sollte ein Arzt oder eine fachkundige Person zu Rate gezogen werden. Ärzte und Pflegekräfte müssen nach der Patientenverfügung handeln, wenn die darin beschriebene Lebens- oder Behandlungssituation auf die Patientin oder den Patienten zutrifft. Die in der Patientenverfügung benannten Vertreter haben kein Mitspracherecht, sondern sorgen lediglich dafür, dass nach dem Willen der Patientin oder des Patienten gehandelt wird.
Ohne Patientenverfügung oder bei unklaren oder unkorrekten Festlegungen entscheiden Ärztin/Arzt und Vertreterin/Vertreter gemeinsam über die Behandlung auf Grundlage des anzunehmenden Patientenwillens. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Parteien, muss insbesondere bei folgenschweren Entscheidungen eine Genehmigung beim Betreuungsgericht eingeholt werden.
Die Rahmenbedingungen für den Umgang mit Patientenverfügungen sind seit 18. Juni 2009 gesetzlich geregelt. Die gesetzliche Grundlage wurde mit § 1901a in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.