Das Thema Modernisierung erreicht jeden Vermieter früher oder später. Durch eine Modernisierungsmaßnahme lässt sich die Energieeffizienz der vermieteten Immobilie verbessern. Damit steigt zudem ihr Wert und die Mieter erhalten einen Mehrwert. Ankündigung Modernisierung Musterbrief herunterladen.
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Häufig lassen sich Modernisierungsmaßnahmen nur durch die Erhöhung der Miete finanzieren. Wir klären Sie über die Rechte und Pflichten auf, die in dem Zusammenhang für Mieter und Vermieter entstehen.
Eine fachgerecht modernisierte Wohnung wirkt sich positiv auf den Wohnkomfort des Mieters aus. Zudem kann sie seine Kosten verringern, wenn es sich um eine energetische Modernisierung handelt. Als Vermieter können Sie die Modernisierungskosten mit bis zu 8% Mieterhöhung auf den Mieter umlegen.
Dabei ist allerdings die Kappungsgrenze zu beachten: Innerhalb von 6 Jahren darf die Miete nicht um mehr als 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Sofern der bisherige Quadratmeterpreis unter 7 Euro lag, darf die Miete nicht um mehr als 2 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren angehoben werden.
Nicht immer nimmt der Mieter die Modernisierung und damit verbundene Mieterhöhung positiv auf. Die seit 01.05.2013 gültige Mietrechtsreform stärkt insbesondere die Rechte des Vermieters. Mieter können einer Modernisierungsmaßnahme nicht mehr aufgrund der unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung widersprechen.
Ist es erlaubt, Modernisierungen durchzuführen, auch wenn der Mieter dagegen ist?
Ja, Sie als Vermieter dürfen jederzeit modernisieren. Wenn Sie die Modernisierungsmaßnahme fristgerecht und in der richtigen Form angekündigt haben, muss Ihr Mieter die Modernisierung dulden.
Die reibungslose Modernisierungsmaßnahme ist in § 554, Absatz 3 BGB beschrieben. Diese 4 Punkte sollten Sie beachten:
- Kündigen Sie dem Mieter die Modernisierungsmaßnahmen schriftlich 3 Monate vor Beginn der Bautätigkeit an, auch wenn Sie die Miete nicht erhöhen wollen.
- In dem Anschreiben fassen Sie die geplante Maßnahme kurz zusammen und geben das Startdatum und die voraussichtliche Dauer an.
- Sofern Sie die Miete erhöhen wollen, teilen Sie dem Mieter die zu erwartende Mieterhöhung mit. Sollten im Rahmen der Modernisierung auch Maßnahmen zur Instandhaltung durchgeführt werden, dürfen Sie diese nicht auf den Mieter umlegen.
- Weisen Sie im Anschreiben Ihren Mieter auf sein Widerspruchsrecht hin. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, haben Sie damit alles richtig gemacht.