Kann man beim Finanzamt eine Ratenzahlung beantragen? Eine fällige Steuerschuld kann auf Antrag gestundet oder in eine Ratenzahlung umgewandelt werden. Wichtig ist, dass der schriftliche Antrag bereits vor Fälligkeit der Steuerschuld beim Finanzamt eingeht. Bei Bewilligung einer Stundung wird die Fälligkeit der Steuerzahlung hinausgeschoben.
Ratenzahlung Finanzamt Musterschreiben Download
Wie kann ein Antrag auf Ratenzahlung beim Finanzamt begründet werden?
Antrag auf Ratenzahlung Finanzamt PDF: Der Antrag auf Ratenzahlung muss schriftlich gestellt und formlos begründet werden. Aus dem Schreiben muss hervorgehen, dass die Zahlung der Steuerschuld zum festgelegten Zeitpunkt einen unzumutbaren finanziellen Härtefall darstellen würde. Im Schreiben sollte auf die Unvorhersehbarkeit des finanziellen Engpasses hingewiesen werden.
Kann die Ratenzahlung vom Finanzamt abgelehnt werden?
Grundsätzlich wird der im Steuerbescheid festgesetzte Betrag zum angegebenen Stichtag in voller Höhe fällig. Die Stundung oder Ratenzahlung wird nach Ermessen bewilligt und hängt von der Nachvollziehbarkeit der Begründung und der Einschätzung des Sachbearbeiters ab. Bei Ablehnung der Ratenzahlung kann es sinnvoll sein, einen Widerspruch einzulegen.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Steuerschuld nicht bezahlt werden kann?
- Einspruch einlegen, wenn erhebliche Bedenken bezüglich der Richtigkeit des Steuerbescheids bestehen.
- Antrag auf Stundung stellen. Dieser umfasst die Bitte um einen Aufschub der Zahlung. Gegebenenfalls kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.