Antrag auf Renovierungskosten Grundsicherung Muster – Vorlage pdf

Ist ein Grundsicherungsleistungs-Empfänger im Zusammenhang mit dem Mietvertrag zur Vollziehung von Schönheitsreparaturen festgelegt, kann er den Kostenaufwand beim Sozialamt oder Jobcenter beantragen. Einem Gerichtsurteil nach (Sozialgericht Düsseldorf) sind die vom Staat subventionierten Kosten für Kleinreparaturen unzulänglich.

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Der Sozialhilfe-Regelsatz ist zur Abdeckung deutlich zu niedrig (vgl. S 45 [24] SO 62/06). Das gilt selbst dann, sagte der Richter, wenn der Mieter die Renovierungsarbeiten selbst durchführt. Ist ein Grundsicherungsleistungs- oder Sozialhilfe-Empfänger aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht im Stande, den Arbeitsaufwand selbst zu verrichten, muss der Staat die Unkosten für die Hilfsarbeiter tragen.

Der Antragsteller erhielt in diesem Zusammenhang ca. 210 Euro. Wenn die Kosten für die Renovierung angemessen sind, kann das Sozialamt diese und viele andere Leistungen übernehmen. Grundsicherungsleistungs-Empfänger, die Renovierungsarbeiten realisieren müssen, können vom Staat einen Zuschuss bekommen. Das Sozialamt übernimmt in aller Regel die Unkosten dafür, ganz gleich, ob der Leistungsempfänger die Räumlichkeiten bei Auszug oder zwischenzeitlich aufhübschen.

Renovierungsarbeiten: Was gehört dazu?

Zu den Renovierungsarbeiten gehören daher alle Maßnahmen, die zu einer optischen Verbesserung oder zur Beseitigung von Abnutzungserscheinungen führen, aber nicht die Grundstruktur oder die technische Ausstattung der Immobilie betreffen. Renovierungsmaßnahmen müssen ergriffen werden, wenn sich der Wohnraum im Laufe der Jahre durch normales Wohnen verschlechtert hat.

Das Streichen und Tapezieren sowie neuer Putz, Farbe und Tapeten bringen neuen Glanz in die Räumlichkeiten. Nicht zu vergessen: Das Streichen von Rohren und Heizkörpern sowie ein frischer Fußboden-Anstrich.

Renovierungskosten: Wie teuer?

Voluminöse Renovierungsarbeiten kosten ca. 420 und 670 € pro Quadratmeter. Für eine 80-Quadratmeter-Wohnung bedeutet dies durchschnittlich 36.000 Euro. Eine Teilrenovierung kostet je nach den vorzunehmenden Änderungen mindestens 5.000 €.

Wenn die Wohnung Mankos oder Schäden aufweist und der Grundsicherungsleistungs-Empfänger das nicht zu vertreten hat, kommt der Vermieter für die Renovierungs-Kosten auf. Wenn der Mietvertrag eine gültige Klausel für kosmetische Änderungen enthält, muss der Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung dafür aufkommen.

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