Gemeinsamer Mietvertrag – beide Partner sind gleichberechtigte Mieter: Bei einem gemeinsamen Mietvertrag handelt es sich um ein Vertragsdokument, das von allen (volljährigen) Mietern unterzeichnet wurde. Damit verpflichten sich beispielsweise bei einem Paar beide Partner, die Mietzahlungen pünktlich zu leisten und die angegebene Kündigunsfrist einzuhalten. Gemäß BGB § 421 bilden die Anzahl der Mieter in der Gesamtheit den Gesamtschuldner. Ist nur ein Partner im Mietvertrag als Mieter eingetragen, so besteht das Mietverhältnis nur zwischen ihm und dem Vermieter. Im Fall einer Trennung der Partner können die Mietverhältnisse so einfacher geklärt werden.
Entlassungsvereinbarung Vorlage PDF
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Kein Recht auf Sonderkündigung bei Trennung
Bei einem gemeinsamen Mietvertrag gilt die Trennung nicht als Grund für das Recht auf Sonderkündigung des Mietvertrags. Der Mietvertrag kann also nicht außerhalb der gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Kündigungsfristen gekündigt werden. Zudem müssen alle Mieter, die den Vertrag unterzeichnet haben, diesen gemeinsam kündigen. Ein Partner – in der Regel der, der die gemeinsame Wohnung verlässt – kann nicht wirksam ohne die Zustimmung des Partners kündigen. Der Vermieter muss eine einseitig ausgesprochene Kündigung nicht akzeptieren.
Im Fall der Trennung der Partner bei einem gemeinsamen Mietvertrag sollte der Vermieter pro-aktiv angesprochen werden. Je nach Ausgangslage lässt sich vielleicht eine Lösung finden, die allen Parteien zugutekommt. Der Vermieter hat auch bei Trennung grundsätzlich den Anspruch auf die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Mietvertrag allein übernehmen
Möchte nur ein Partner die gemeinsame Mietsache verlassen und er andere den Mietvertrag fortführen, kann das Problem recht einfach gelöst werden. Sie können den Vermieter bitten, den bestehenden Mietvertrag zu einem festgesetzten Zeitpunkt auf die verbleibende Person umzustellen. Dazu muss der Mietvertrag nicht gekündigt werden. Erfahrungsgemäß wird der Vermieter keine Einwände dagegen haben, sofern die Miete von dem verbleibenden Partner allein getragen werden kann.
Bereits im Mietvertrag können Sie eine Zusatzvereinbarung aufnehmen lassen, die besagt, dass ein Partner im Trennungsfall aus dem gemeinsamen Mietvertrag ausscheiden kann und der Mietvertrag automatisch auf den verbleibenden Partner übergeht.