Wie wird ein gemeinsamer Mietvertrag bei Trennung gehandhabt? Bei einem gemeinsamen Mietvertrag haben beide Partner unterzeichnet und entsprechend übernehmen beide die Rechte und Pflichten. Dazu gehört die pünktliche Zahlung der Miete und die Beachtung der Kündigungsfristen. Gemäß BGB § 421 sind beide Mieter zusammen die Gesamtschuldner. Anders verhält es sich, wenn der Mietvertrag nur von einem Partner unterzeichnet wurde. Dann hat auch nur dieser Partner die Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter zu tragen. Der andere Partner kann zu jedem gewünschten Zeitpunkt ausziehen, ohne dass er Mietzahlungen an den Vermieter leisten muss.
Mietvertrag bei Trennung kündigen Musterschreiben PDF
„Der Mietvertrag kann unten heruntergeladen werden„
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht im Trennungsfall?
Ein Sonderkündigungsrecht bei Trennung besteht nicht. Die gesetzliche bzw. im Mietvertrag angegebene Kündigungsfrist ist von beiden Partnern einzuhalten. Der gemeinsam unterzeichnete Mietvertrag kann nur von beiden Partnern zusammen gekündigt werden. Keiner der Partner kann allein kündigen. Eine solche Kündigung muss vom Vermieter nicht angenommen und akzeptiert werden.
Im Trennungsfall bei einem gemeinsamen Mietvertrag sollten die Partner versuchen, gemeinsam mit dem Vermieter eine Lösung zu finden. Eine Mediation kann dazu beitragen, dass eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden wird. Die Mediation ist nur möglich, wenn der Vermieter dazu bereit ist, denn er hat das Recht, auf die Einhaltung der Kündigungsfrist zu bestehen.
Aufhebungsvertrag: vorteilhaft für den Vermieter
Im Aufhebungsvertrag wird der gemeinsame Mietvertrag dahingehend abgeändert, dass nur noch der verbleibende Partner im Mietvertrag steht. Der ausziehende Mieter wird aus den Rechten und Pflichten des Mietvertrags entlassen. Diese Variante ist mit wenig Aufwand verbunden, da der bestehende Mietvertrag lediglich abgeändert wird. Allerdings muss der verbleibende Mieter nun allein die gesamte Mietzahlung und die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernehmen.
Mit einer Aufhebungsvereinbarung kann der Mietvertrag von einem der Partner fortgeführt werden – sofern er dazu finanziell in der Lage ist. Die Kündigung des Mietvertrags ist nicht notwendig. Der bestehende, gemeinsame Mietvertrag wird auf eine Person zum gewünschten Zeitpunkt abgeändert. In den meisten Fällen stimmen Vermieter der Aufhebungsvereinbarung zu, vorausgesetzt der verbleibende Partner kann die Miete allein stemmen.